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COVID-19: Einstellung des Systems für die Ausgabe von COVID-Zertifikaten

Seit Ende Juni 2023 ist das COVID-Zertifikat in der Europäischen Union nicht mehr gültig. Daher wurde das vom Bund eingeführte System zur Ausstellung von Zertifikaten über Impfungen, Genesung oder negative Tests am 1. September definitiv eingestellt. Bereits vorhandene Schweizer Zertifikate in der «COVID Certificate»-App sind weiterhin zugänglich. Sie bleiben bis zum Ende ihrer technischen Gültigkeit (zwei Jahre nach der Ausstellung) für Reisen nutzbar und sind in der App oder in Papier- oder PDF-Format zugänglich.

Einige wenige Länder verlangen noch immer ein Dokument, das einen negativen Test belegt. Klären Sie vor der Reise immer direkt bei den Behörden Ihrer Zieldestination (Botschaft oder Konsulat) ab, welche Einschränkungen aufgrund des Coronavirus gelten.

Nachweis eines negativen Tests

Bei einem negativen Ergebnis nach einem Test kann Ihnen die Apotheke oder das Labor eine Bescheinigung ausstellen.

Bescheinigung über eine neue Impfung

Jede neue Impfung wird in Ihrem offiziellen Schweizer Impfausweis (blaues Büchlein) dokumentiert. Für eine Gültigkeit im Ausland erkundigen Sie sich bei Ihrem Gesundheitsdienstleister, um die Impfung in einem internationalen Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (gelbes Büchlein) zu dokumentieren.

Verlauf früherer Impfungen

Wenn Sie aus beruflichen oder Studiums-Gründen den Verlauf Ihrer COVID-Impfungen nachweisen müssen, können Sie die COVID-19-Informationshotline des Kantons unter 027 607 34 80 (mittwochs von 8.30 Uhr bis 12 Uhr) oder per E-Mail an covid-19-vac@admin.vs.ch kontaktieren.