Medienmitteilung Dienststelle für Landwirtschaft

Landwirtschaft - Der Japankäfer ist im Wallis auf dem Gemeindegebiet von Zwischbergen und Simplon nachgewiesen worden

In den Oberwalliser Gemeinden Zwischbergen und Simplon wurden Japankäfer entdeckt. Nun werden umgehend spezifische Massnahmen ergriffen, um sie auszurotten und ihre Ausbreitung auf das übrige Kantonsgebiet zu verhindern.

Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein ursprünglich aus Japan stammender Blatthornkäfer. 2014 wurde er erstmals in Norditalien nachgewiesen und seit 2017 ist er auch in der Schweiz präsent, nämlich im Kanton Tessin. Der Käfer ernährt sich von über 300 Pflanzenarten. Ausgewachsene Exemplare richten grossen Schaden an, indem sie die Blätter, Blüten und Früchte verschiedener Pflanzen, darunter Apfelbäume, Steinobstbäume und Weinreben, fressen. Die Larven ernähren sich von den Wurzeln verschiedener Gräser. Da er eine Bedrohung für die Landwirtschaft darstellt, gilt der Japankäfer als Quarantäneorganismus und ist in der Schweiz wie auch in der Europäischen Union melde- und bekämpfungspflichtig.

Formell identifiziert wurde der Japankäfer im Wallis erstmals Anfang August in den Gemeinden Zwischbergen und Simplon. Wahrscheinlich ist er selbstständig aus Norditalien eingereist, wo er sich bereits seit mehreren Jahren aufhält. Die zuständigen Bundesbehörden wurden umgehend über die Situation informiert.

Es ist äusserst wichtig, die Ausbreitung des Schädlings auf den Rest des Kantons zu verhindern. Deshalb wurden die Umkreise des Befallsherdes sowie der Pufferzone sofort definiert. In der betroffenen Zone werden spezifische Bekämpfungsmassnahmen eingeleitet mit dem Ziel, den Schädling auszurotten. Sie umfassen:

  • das Aufstellen von Fallen im Befallsherd, um möglichst viele Exemplare einzufangen;
  • das Verbot, Erde und Grüngut aus dem Befallsherd und der Pufferzone herauszutransportieren;
  • die Auflage, Fahrzeuge und Maschinen, die in der Landwirtschaft und auf Baustellen zur Bodenbearbeitung eingesetzt werden, beim Verlassen des Befallsherdes und der Pufferzone so zu reinigen, dass sie frei von Erde und Ernterückständen sind.

Bei der Durchreise über den Simplonpass (zu Fuss oder mit dem Fahrzeug) sollten Kleidung, Gepäck und Fahrzeuge überprüft werden, um diesen Schädling nicht aus dem betroffenen Gebiet mitzuführen.

Besteht anderswo im Wallis der Verdacht auf diesen Quarantäneorganismus, muss die Dienststelle für Landwirtschaft (Kontakt: Amt für Rebbau und Wein unter 027 606 76 40, sca-ovvin@admin.vs.ch) so schnell wie möglich informiert werden, damit geeignete Bekämpfungsmassnahmen ergriffen werden können.

 

Wie erkenne ich einen Japankäfer?

  • Ausgewachsene Käfer sind so gross wie ein 5-Räppler.
  • Der Körper ist grün mit metallischem Schimmer und teilweise von den kupferfarbenen Flügeldecken bedeckt.
  • An jeder Seite des Hinterleibs sind fünf kleine, weisse Haarbüschel zu erkennen sowie am Hinterteil zwei grössere, gleichfarbige Haarbüschel.
  • Die erwachsenen Tiere können von Juni bis September beobachtet werden.

Was tun, wenn ich einen verdächtigen Käfer entdecke?

  • Fangen Sie das Tier ein und lassen Sie es nicht mehr frei. Kontrollieren Sie, ob auf beiden Seiten des Hinterleibs Haarbüschel vorhanden sind.
  • Fotografieren Sie das Tier, wenn möglich und notieren den genauen Ort sowie den Namen der Pflanze, an das Tier entdeckt wurde. Frieren Sie das Insekt ein.
  • Informieren Sie so rasch wie möglich die Dienststelle für Landwirtschaft des Kantons Wallis (Amt für Rebbau und Wein unter 027 606 76 40, sca-ovvin@admin.vs.ch).
© T. Graf Agroscope
© T. Graf Agroscope
© Uni Pavia, IT
© C. Schweizer Agroscope