Medienmitteilung Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten

Nationalratswahlen 2023 - 213 Kandidaten im Wallis auf 36 (provisorischen) Listen

Im Kantons Wallis gehen 213 Kandidatinnen und Kandidaten bei den Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 an den Start. Bei Ablauf der auf Montag, 14. August 2023 um 12.00 Uhr angesetzten Frist sind bei der Staatskanzlei 36 Listen (provisorisch) hinterlegt worden. Die Regierung wird nun die üblichen Kontrollen vornehmen lassen. Die Listen- und Unterlistenverbindungen müssen bis Montag, 21. August 2023 um 12.00 Uhr gemeldet werden. Die definitiven Kandidatenlisten werden im Amtsblatt am 25. August 2023 veröffentlicht.

Die Zahl der Listen und Kandidaten für den Nationalrat, ist zum ersten Mal seit Jahrzehnten im Vergleich zur vorangegangenen Wahl (2019) leicht rückläufig:

  • 36 Listen (40 im Jahre 2019, 33 im Jahre 2015, 29 im Jahre 2011, 28 im Jahre 2007,17 im Jahre 2003, 15 im Jahre 1999, 12 im Jahre 1995, 9 im Jahre 1991, 7 im Jahre 1987, 8 im Jahre 1983 und 12 im Jahre 1979);
     
  • 213 Kandidierenden (236 im Jahre 2019, 173 im Jahre 2015, 151 im Jahre 2011, 132 im Jahre 2007, 91 im Jahre 2003, 72 im Jahre 1999, 58 im Jahre 1995, 40 im Jahre 1991, 33 im Jahre 1987, 37 im Jahre 1983 und 49 im Jahre 1979);
     
  • darunter 84 Frauen (90 im Jahre 2019, 45 im Jahre 2015, 40 im Jahre 2011, 38 Frauen im Jahre 2007, 25 im Jahre 2003, 21 im Jahre 1999, 17 im Jahre 1995, 10 im Jahre 1991, 5 im Jahre 1987, 3 im Jahre 1983 und 2 im Jahre 1979);
     
  • und 129 Männer (146 im Jahre 2019, 128 im Jahre 2015, 111 im Jahre 2011, 94 im Jahre 2007, 66 im Jahre 2003, 51 im Jahre 1999, 41 im Jahre 1995, 30 im Jahre 1991, 28 im Jahre 1987, 34 im Jahre 1983 und 47 im Jahre 1979).

Das beigefügte Dokument enthält alle provisorischen Listen mit den Namen sämtlicher antretender Kandidaten, die innerhalb der bis Montag, 14. August um 12.00 Uhr festgesetzten gesetzlichen Frist bei der Staatskanzlei eingereicht wurden.

Die zuständigen Dienststellen werden nun die von den Nationalratskandidatinnen und - kandidaten gemachten Angaben überprüfen. Allenfalls nötige Änderungen, etwa auf Grund von falschen Angaben oder möglichen Verwechslungen, müssen zwingend bis am kommenden Montag, 21. August 2023 um 12.00 Uhr vorgenommen werden. Diese Frist gilt ebenfalls für die Listen- und Unterlistenverbindungen. Die Listen werden am 25. August 2023 im Amtsblatt veröffentlicht.

Für die Ständeratswahlen haben die Parteien oder Gruppierungen, die Kandidaturen vorschlagen, bis am Montag, 28. August 2023 um 12.00 Uhr Zeit, um ihre Listen bei der Staatskanzlei zu hinterlegen.