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Brand einer Industriehalle in Vétroz - Aufhebung des Ernteverbots für Früchte und Gemüse

Der Brand, der eine Industriehalle in Vétroz zerstört hat, ist vollständig gelöscht. Der Zivilschutz setzt seine Kontroll- und Reinigungsmission der Brandrückstände fort. Die Resultate der vom Kanton durchgeführten repräsentativen Analysen von Früchten im Gebiet zwischen Vétroz und der Lienne liegen innerhalb der Norm. Das Verbot der Ernte von Früchten, Gemüse und Ackerkulturen in dem betroffenen Gebiet wird daher unmittelbar aufgehoben. Als Vorsichtsmaßnahme und bis die Arbeiten zur Beseitigung der Brandreste auf den betroffenen Flächen abgeschlossen sind, bleibt das Verbot der Beweidung und der Futterernte in dem betroffenen Gebiet bestehen.

Der Brand, der am 6. Juli 2023 ausbrach und eine Industriehalle in Vétroz zerstörte, ist gelöscht. Die betroffenen Dienststellen des Kantons Wallis haben Pflanzenanalysen in der betroffenen Zone durchgeführt. Die Analysen der Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen ergaben, dass die Schwermetallkonzentrationen in den Früchten den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen. Das Verbot der Ernte von Früchten, Gemüse sowie von Ackerkulturen in dem betroffenen Gebiet wird daher aufgehoben. Die Landwirte und Personen, die Lebensmittel in Verkehr bringen, werden auf ihre gesetzliche und übliche Pflicht zur Selbstkontrolle verwiesen.

Visuelle Erhebungen in dem betroffenen Gebiet haben keine signifikanten Rußkonzentrationen oder Spuren auf den Kulturen aufgedeckt. Es werden noch Analysen zu den Auswirkungen von Rauchstaub auf die Böden durchgeführt. Diese Analysen betreffen die langfristigen Auswirkungen dieses Brandes, insbesondere die Aufnahme von Böden oder Staub durch das Vieh über mehrere Monate oder Jahre hinweg.  

Rund 100 Zivilschutzpflichtige sind seit Samstag 8. Juli im Einsatz und bleiben noch bis am 14. Juli 2023 mobilisiert, um die Rückstände der Solarpanels und die Brandreste zu kontrollieren und zu beseitigen. Angesichts der Gefahr, die diese Rückstände für Tiere darstellen, die sie fressen könnten, wird das Verbot von Beweidung und Futterernte in dem betroffenen Gebiet bis auf weiteres aufrechterhalten. Es liegt auch in der Verantwortung jedes Eigentümers und Landwirts, seine Parzellen zu kontrollieren und zu reinigen. Dieser Abfall ist nicht gefährlich und kann in normalen Kehrichtsäcken entsorgt werden.

@Zivilschutz Wallis