Medienmitteilung Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport

Eidgenössische Wahlen 2023: Zeitplan und Modalitäten

Der Staatsrat hat die verschiedenen Modalitäten für die im Herbst anstehenden Nationalrats- und Ständeratswahlen beschlossen. Alle Informationen sind auf der Internetseite des Staates Wallis unter www.vs.ch/eidgenossische-wahlen-2023 abrufbar. Zu beachten gilt, dass aufgrund der laufenden Arbeiten im Regierungsgebäude die Listen in einem ausgelagerten Büro der Staatskanzlei bei der Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten hinterlegt werden.

Die Wahl der acht Nationalrätinnen und Nationalräte und der erste Wahlgang der zwei Walliser Ständeratssitze finden am Sonntag, 22. Oktober 2023, statt. Gegebenenfalls findet der zweite Wahlgang der Ständeratswahl am Sonntag, den 12. November 2023, statt.

Fristen für die Einreichung der Listen

Die Frist für die Einreichung der Listen der Kandidierenden für den Nationalrat ist Montag, der 14. August 2023, spätestens um 12.00 Uhr. Die Frist für die Überarbeitung der Listen und die Erklärung der Listenverbindungen und Unterlistenverbindungen ist Montag, der 21. August 2023, spätestens um 12.00 Uhr.

Für den Ständerat müssen die Kandidaturen für den ersten Wahlgang bis Montag, den 28. August 2023, um 12.00 Uhr und für den zweiten Wahlgang bis Dienstag, den 24. Oktober 2023, um 17.00 Uhr eingereicht werden.

Änderung der Adresse für die Einreichung von Listen

Aus Gründen der Koordination in Anbetracht der laufenden Arbeiten im Regierungsgebäude, dem üblichen Sitz der Staatskanzlei für die Einreichung der Listen, müssen diese im Büro der Staatskanzlei hinterlegt werden, das sich momentan in der Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten an der Avenue de la Gare 39 in Sitten (4. Stock) befindet.

Transparente Finanzierung und ein einziger Stimmzettel für den Ständerat

Zur Erinnerung: Mit der Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (kGPR), die am 1. April 2023 in Kraft trat, wurden neue Regeln für die Transparenz der Finanzierung des politischen Lebens eingeführt. Das kGPR zielt auf kantonale Abstimmungen und Wahlen ab. In diesem Herbst betrifft es also die Ständeratswahlen, für die die politischen Parteien und die Wahlkampfkomitees ihre Wahlkampfkonten zur Verfügung stellen müssen. Die politischen Parteien, die Wahlkampfkomitees und die Kandidaten für diese Wahl müssen auch die Liste ihrer Spender, die mehr als 5'000 Franken gespendet haben, für alle Interessierten bereithalten.

Zu beachten ist, dass das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) ebenfalls Bestimmungen über die Transparenz der Finanzierung des politischen Lebens enthält, die für die Nationalratswahlen gelten.

Eine weitere Neuerung, die sich aus der Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte ergibt, ist, dass alle Kandidaten für die Ständeratswahlen auf einem einzigen offiziellen Wahlzettel aufgeführt werden, auf dem neben jeder Kandidatur ein Kästchen zum Ankreuzen vorhanden ist. Damit dieser Wahlzettel gültig ist, darf er nicht mehr angekreuzte Kästchen enthalten als zu wählende Personen.

Die vollständige Dokumentation für politische Parteien und Gruppen, die eine Kandidatur starten wollen, ist online unter www.vs.ch/eidgenossische-wahlen-2023 zu finden.

© Parlamentsdienste 3003 Bern / Béatrice Devènes