Medienmitteilung Dienststelle für Gesundheitswesen

Werbeverbot für Tabakprodukte

Das Wallis ist Vorreiter bei der Prävention bei Jugendlichen
In Anwendung der Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes hat der Staatsrat eine Richtlinie über das Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten, Vaporizer, legalen Cannabis und andere Rauchwaren verabschiedet. Diese Richtlinie präzisiert und veranschaulicht die Modalitäten des Verbots an öffentlich zugänglichen privaten Orten, welche für Minderjährigen erreichbar sind, um sie vor Tabakwerbung zu schützen. Mit dem Inkrafttreten dieser neuen Bestimmungen nimmt der Kanton Wallis, in Erwartung des Bundesgesetzes über Tabakprodukte, eine Vorreiterrolle in der Schweiz ein.

Das neue Gesundheitsgesetz, welches am 01. Januar 2021 in Kraft trat, verbietet Werbung für Tabakprodukte, E-Zigaretten, Vaporizer, legalen Cannabis und andere Rauchwaren an privaten Orten, welche für Minderjährige zugänglich sind, wie Geschäfte, Kioske und Tankstellen. Dieses Verbot galt bis dahin nur für den öffentlichen Grund und in öffentlichen Orten, den Privatbereich, der vom öffentlichen Grund aus sichtbar ist, in Kinosälen und an Kultur- und Sportveranstaltungen.

Eine Richtlinie wurde ausgearbeitet, um die Anwendungsmodalitäten dieser neuen Regeln zu veranschaulichen und zu präzisieren. Nach einer Analyse der Umsetzungsbedingungen und rechtlichen Klärungen genehmigte der Staatsrat diese Richtlinie am 05. April 2023. Die Bestimmungen zielen vor allem darauf ab, Jugendliche davor zu schützen, diesen Werbungen ausgesetzt zu sein. Sie gelten ab dem 01. August dieses Jahres und werden eine einheitliche Praxis in diesem Bereich ermöglichen.

Der Tabakkonsum ist im Wallis jährlich für rund 450 vorzeitige Todesfälle sowie für zahlreiche Erkrankungen, darunter Krebs, verantwortlich. Die geschätzten Kosten für die medizinische Behandlung dieser Krankheiten belaufen sich in unserem Kanton auf über 150 Millionen Franken pro Jahr, wobei die Einkommensverluste aufgrund der Arbeitsunfähigkeit von erkrankten Rauchern nicht mitgerechnet sind.

Mit diesen neuen Regeln verfügt das Wallis über ein zusätzliches Instrument, um den Einstieg von Jugendlichen in den Tabakkonsum zu verhindern. Langfristiges Ziel ist es, die Ausbreitung des Rauchens in der Bevölkerung zu senken, die derzeit bei den über 15-Jährigen rund 30 % bei den Männern und 24 % bei den Frauen beträgt.