Medienmitteilung Dienststelle für Gesundheitswesen

Individuelle Prämienverbilligung der Krankenversicherung 2023 - 8'700 unterstützte Personen mehr im Jahr 2023

Das vorgesehene Budget, um Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen dabei zu unterstützen, ihre Krankenkassenprämien zu bezahlen, wird im Jahr 2023 237.8 Mio. Franken betragen. Dadurch können 8’700 Personen mehr als 2022 unterstützt werden. Diese Erhöhung wird es ermöglichen, einen Teil der Prämienerhöhung auszugleichen und Personen mit geringem Einkommen zu entlasten, die bereits von der Konjunkturlage betroffen sind. Etwa ein Viertel der Walliser Bevölkerung dürfte 2023 eine individuelle Prämienverbilligung der Krankenversicherung erhalten.

Um die Versicherten angesichts der Erhöhung der Krankenkassenprämien um 5.8 % und der Konjunkturlage stärker zu unterstützen, hat das Parlament den Vorschlag des Staatsrats angenommen, den Betrag der Subventionen 2023 zu erhöhen. Das für die individuelle Prämienverbilligung der Krankenversicherung (IPV) vorgesehene Budget beläuft sich demzufolge auf 237.8 Mio. Franken.

Die Einkommenshöchstgrenzen wurden heraufgesetzt, wodurch 8’700 zusätzliche Personen bei der Bezahlung ihrer Krankenkassenprämien unterstützt werden können. Ungefähr 96’000 Personen, d.h. ein Viertel der Walliser Bevölkerung, werden 2023 auf diese Weise eine Prämienverbilligung erhalten.

Die Subventionen verteilen sich auf Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen (56 %), auf Personen mit AHV/IV-Ergänzungsleistungen (25 %) und auf Personen mit Sozialhilfe (9 %). Der Restbetrag deckt die Prämien von Personen mit Verlustscheinen ab (10 %).

Grundsätzlich werden die Begünstigten anhand der Steuerdaten 2021 automatisch ermittelt und die Subventionen werden bereits im Dezember von der Prämienrechnung 2023 abgezogen. Im Februar 2023 werden die Begünstigten persönlich informiert. Personen, deren familiäre Situation (Eheschliessung, Geburt, Scheidung, Tod usw.) oder deren finanzielle Situation (Rente, Ende des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung usw.) sich im Jahr 2022 geändert hat, müssen der Ausgleichskasse des Kantons Wallis ein Spezialgesuch für eine individuelle Prämienverbilligung zustellen, wenn sie 2023 Anspruch auf Subventionen haben möchten. Personen, die der Quellensteuer unterstellt sind, sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren, die nicht mehr denselben rechtlichen und steuerlichen Wohnsitz wie ihre Eltern haben, können vor Ende Dezember 2023 ebenfalls ein entsprechendes Spezialgesuch einreichen.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter www.vs.ch/gesundheit > Rubrik "Für die Versicherten".