Medienmitteilung Departement für Finanzen und Energie

Alpine Photovoltaik-Grossanlagen - Entwurf des Dekrets über das Bewilligungsverfahren

Der Staatsrat hat beschlossen, dem Grossen Rat einen dringlichen Dekretsentwurf zum Bewilligungsverfahren für alpine Photovoltaik-Grossanlagen zu unterbreiten und stützt sich dabei auf den neuen Artikel 71a des eidgenössischen Energiegesetzes. Konkret sieht der Dekretsentwurf vor, den Staatsrat anstelle der kantonalen Baukommission (KBK) als Bewilligungserstinstanz einzusetzen und damit den direkten Beschwerdeweg ans Kantonsgericht frei zu machen. Um ein rasches Bewilligungsverfahren zu ermöglichen, ist die Rede von der Einführung eines konzentrierten kantonalen Verfahrensbei dem der Staatsrat nach Befragung der verschiedenen Fachstellen in einem einzigen Beschluss sowohl über den Bau der Anlage, als auch über die nötigen Sonderbewilligungen entscheiden würde. Ausserdem stuft der Staatsrat die alpinen Photovoltaik-Grossanlagen fortan als Regierungsangelegenheit ein und unterstellt diese als solche dem Vorsteher des Departements für Finanzen und Energie (DFE), welches über die nötigen Fachkompetenzen für die Analyse grosser Kraftwerksprojekte verfügt. Mit dem Dekretsentwurf schafft der Staatsrat die Grundlage, dass der Kanton für die Bearbeitung von Bewilligungsgesuchen für grosse Photovoltaikanlagen vorbereitet ist und die Bundesgesetzgebung effizient und kohärent umgesetzt werden kann.

Am 30. September 2022 hat die Bundesversammlung eine dringliche Übergangsbestimmung für die Stromerzeugung aus grossen Photovoltaikanlagen eingeführt, die erleichterte Bedingungen für die Genehmigung von Anlagen mit einer jährlichen Mindestproduktion von 10 GWh und einer gewissen Produktionsleistung im Winterhalbjahr vorsieht. Das neue Spezialverfahren gilt für alle Gesuche, die bis zum 31. Dezember 2025 öffentlich aufgelegt werden; dies jedoch nur bis zum Zeitpunkt, an dem die realisierten Grossanlagen eine schweizweite Gesamtproduktion von 2 TWh/Jahr ermöglichen.

Aufgrund der vorgegebenen Fristen und der Bewilligungsgesuche, mit denen demnächst zu rechnen ist, möchte der Staatsrat nun die kantonalen Gesetzesgrundlagen schaffen, die für die Umsetzung der Bundesbestimmungen nötig sind. Dies ist der Grund, weshalb er dem Grossen Rat nun einen dringlichen Dekretsentwurf unterbreitet. Dieser Entwurf will ein wirksames und rasches Verfahren einrichten, um so die Bundesgesetzgebung auf effiziente und kohärente Weise umzusetzen.

Vorgesehen ist, dass nach dem öffentlichen Auflageverfahren der Staatsrat anstelle der kantonalen Baukommission (BKB) den Bewilligungsentscheid für die Anlage fällt. Diese Lösung macht eine sofortige Entscheidung in letzter Verwaltungsinstanz möglich, die direkt beim Kantonsgericht angefochten werden kann. Was die Zustimmung der Gemeinde angeht, wird gemäss parlamentarischen Arbeiten grosser Wert auf den Rückhalt des Vorhabens in der lokalen Bevölkerung gelegt. Um sicherzustellen, dass der Entscheid grösstmögliche demokratische Legitimität geniesst, sieht der Dekretsentwurf vor, dass der Beschluss von der kommunalen Legislative (Urversammlung oder Generalrat) ausgeht.

Zu einem vollständigen Gesuchsdossier gehören namentlich die Ausführungspläne des Projekts, ein Auszug aus der Landeskarte 1:25'000, auf dem der Projektumfang eingezeichnet ist, ein Umweltverträglichkeitsbericht, ein technischer Bericht, ein Bericht über die Einspeisekapazität ins regionale und nationale Stromnetz sowie ein Bericht über die wirtschaftliche Rentabilität der Anlage, unter Berücksichtigung des Rückbaus im Falle einer endgültigen Ausserbetriebnahme.

Möglich ist, dass neben dem Bewilligungsentscheid für die Anlage weitere Sondergenehmigungen nötig sein werden, darunter beispielsweise Genehmigungen für die Rodung von Waldabschnitten, wichtige Erschliessungsstrassen oder den Betrieb von Bauseilbahnen. Um ein rasches Verfahren, eine einmalige öffentliche Auflage, eine einheitliche Behandlung von Einsprachen und eine Vereinheitlichung der Rechtsmittel zu garantieren, wird die Einführung eines konzentrierten Verfahrens vorgeschlagen. Dieses impliziert, dass die verschiedenen involvierten Dienststellen gleichzeitig konsultiert werden und sich in ihren Vormeinungen abschliessend zu den Sonderbewilligungen äussern, die unter ihre Gesetzgebung fallen. Damit wird die Genehmigung von Teilentscheiden hinfällig. Der Staatsrat erteilt die Sonderbewilligungen gestützt auf die Vormeinungen der betreffenden Dienststellen in einem einzigen Gesamtentscheid. Daneben sieht der Dekretsentwurf weiter vor, dass vom Projekt betroffene Personen mit einem schutzwürdigen Interesse oder einem gesetzlichen Beschwerderecht, diese Rechte im Rahmen der öffentlichen Auflage geltend machen können. Im Gegenzug ist aber geplant, möglichen Beschwerden gegen den Bewilligungsentscheid die aufschiebende Wirkung zu entziehen.

In Anbetracht der Dringlichkeit, das entsprechende Verfahren zur Umsetzung der Bundesbestimmungen festzulegen, wird vorgeschlagen, das Dekret unmittelbar nach seiner Annahme durch den Grossen Rat für eine Dauer von maximal fünf Jahren in Kraft zu setzen.

Der Staatsrat schlägt vor, die Leitung des Verfahrens als Untersuchungsbehörde dem für die Energie zuständigen Departement zu übertragen, welches über die fachlichen Kompetenzen verfügt, die für die Analyse von grossen Kraftwerksprojekten nach dem Energiegesetz des Bundes nötig sind. Weiter hat das Departement bereits engen Kontakt zu jenen Bundesbehörden, die im Rahmen der zwischen Bund und Kanton koordinierten Verfahren beteiligt sein könnten, so beispielsweise zum ESTI. Hinzu kommt, dass die Realisierung dieser Art von Anlagen in den Bereich Stromversorgungssicherheit fällt und damit Bestandteil der kantonalen und nationalen Energiepolitik ist. Diese Gründe haben den Staatsrat dazu bewogen, das Dossier zu einer Regierungsangelegenheit zu erklären und es dem Chef des Departements für Finanzen und Energie, Roberto Schmidt, zu unterstellen.

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