Medienmitteilung Dienststelle für Gesundheitswesen

Verstärkte Unterstützung für die Zahnpflege - Eröffnung eines Vernehmlassungsverfahrens

Der Staatsrat möchte Personen, die Gefahr laufen, aus finanziellen Gründen auf eine Zahnbehandlung zu verzichten, stärker unterstützen. Die geplanten Massnahmen erfolgen im Rahmen der Umsetzung einer Volksinitiative und eines Postulats. Der Staatsrat hat daher das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) ermächtigt, einen Vorentwurf für eine Botschaft an den Grossen Rat in die Vernehmlassung zu schicken. Der Vorentwurf enthält mehrere Massnahmen zur Förderung einer guten Mundhygiene bei vulnerablen Personengruppen. Er sieht auch ein Projekt für finanzielle Unterstützung bei der Rückerstattung von Zahnbehandlungen vor.

Im Dezember 2018 ernannte der Staatsrat eine ausserparlamentarische Kommission, die sich mit der Volksinitiative "Für die Einführung einer kantonalen Zahnpflegeversicherung" sowie dem Postulat "Zahnpflege für alle – die Zeit drängt!". Die Kommission legte der Regierung am 22. Januar 2020 ihren Bericht vor. Die Mehrheit der Kommission spricht sich zwar nicht für die Einführung einer Zahnversicherung aus, schlägt jedoch eine Reihe von Massnahmen vor, die insbesondere auf eine verstärkte Förderung der Mundgesundheit abzielen.

Aus dem vorgelegten Massnahmenpaket hat der Staatsrat mehrere Massnahmen ausgewählt, die sich auf Bevölkerungsgruppen konzentrieren, die gefährdet sind, auf Zahnbehandlungen zu verzichten, und schlägt eine finanzielle Unterstützung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen vor.

Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen

Ein im Sommer veröffentlichter Bericht des Walliser Gesundheitsobservatoriums verweist zudem darauf, dass 27 % der im Wallis lebenden Personen angeben, aus finanziellen Gründen auf eine Zahnbehandlung verzichtet zu haben.

Die Regierung möchte daher die Unterstützung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, die möglicherweise aus finanziellen Gründen auf eine Zahnbehandlung verzichten, verstärken. Zu diesem Zweck wurde ein Projekt ausgearbeitet zur finanziellen Unterstützung bei der Rückerstattung von Zahnbehandlungen, mit dem jährlich rund 2'000 Walliser Haushalte unterstützt werden könnten. So würden Familien mit einer Haushaltszulage, die nach der niedrigsten Einkommensstufe ausgewählt werden, eine Rückerstattung mit einer Obergrenze von 500 Franken pro Haushalt und Jahr erhalten.

Der Staatsrat nahm auch den Vorschlag der ausserparlamentarischen Kommission auf, in den drei Regionen des Kantons an einem Samstag pro Monat einen zahnärztlichen Bereitschaftsdienst einzurichten, der Personen, die sich einer Zahnbehandlung unterziehen müssen, kostenlos berät und ihnen, falls nötig, eine Zweitmeinung abgibt.

Prophylaxemassnahmen für bestimmte Zielgruppen

In ihrem Bericht schlug die ausserparlamentarische Kommission mehrere Massnahmen vor, um die Zahnprophylaxe bei spezifischen Zielgruppen zu verbessern. Davon wählte der Staatsrat die folgenden aus:

  • Jugend: Die wichtigste Massnahme besteht darin, die Kostenübernahme von 40 % für Zahnerhaltung (ohne Kieferorthopädie) für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren (derzeit 16 Jahre) auszuweiten. Ergänzend dazu sieht der Entwurf eine Verlängerung der Lektionen für Zahngesundheitserziehung und Fluoridprophylaxe bis zum Ende der Orientierungsstufe vor; diese enden derzeit am Ende der Primarschulzeit. Schliesslich soll eine gezielte Informationskampagne durchgeführt werden, die Eltern von Kindern im Vorschulalter an die Bedeutung einer guten Mundhygiene erinnert.
     
  • Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen wohnen: Die Ernennung eines verantwortlichen Zahnarztes würde den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und der Stiftung Chez Paou empfohlen.
     
  • Bewohner von Alters- und Pflegeheimen: Für ältere Menschen würde innerhalb von drei Monaten nach dem Eintritt in ein Pflegeheim eine zahnärztliche Beratung eingeführt.

Zu diesem Zweck wurde ein Vorentwurf für eine Botschaft verfasst, der auch die für die Umsetzung dieser Massnahmen erforderlichen Änderungen der gesetzlichen Grundlagen enthält. Bevor er dem Grossen Rat unterbreitet wird, hat der Staatsrat das DGSK ermächtigt, den Vorentwurf in die Vernehmlassung zu schicken. Was die finanziellen Auswirkungen betrifft, so werden diese auf 1 Million Franken zu Lasten des Kantons und 800'000 Franken zu Lasten der Gemeinden geschätzt.

Das Konsultationsverfahren läuft bis zum 16. Januar 2023. Die entsprechenden Dokumente sind online unter
ttps://www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen abrufbar. Alle Personen und Institutionen sind eingeladen, sich zu äussern.

Die Studie des Walliser Gesundheitsobservatoriums (WGO) ist online verfügbar unter der Adresse:
https://www.ovs.ch/media/9046/ovs_renoncement_soins_30082022_d.pdf .

 

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