Medienmitteilung

Einstellungsverfügung des ausserordentlichen Staatsanwalts

04/12/2015 | Staatskanzlei 

(IVS).- Der Staatsrat hat die vom ausserordentlichen Staatsanwalt Dick Marty erlassene Einstellungsverfügung zur Kenntnis genommen. Dick Marty kommt zum Schluss, dass  Staatsrat Maurice Tornay, Beda Albrecht, Chef der kantonalen Steuerverwaltung (KSV) und Generalstaatsanwalt Nicolas Dubuis nichts angelastet werden kann. Die Regierung verweist auf den Bericht, wonach es keinerlei Elemente gibt, die den Verdacht untermauern könnten, dass Angestellte des Staates in welcher Form auch immer versucht hätten, Dominique Giroud zu schützen oder ihn vor der Einleitung von Steuer- und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit seinen Steuerhinterziehungen zu bewahren. Die von Dick Marty angebrachte Kritik betreffend Ausstandsregeln und Offenlegung von Interessenbindungen wurden von der Regierung bereits korrigiert, nachdem diese Empfehlungen auch von der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates abgegeben wurden.

Im Rahmen des « Dossier Giroud » wurde im August 2014 Strafklage wegen Amtsmissbrauchs und ungetreuer Geschäftsbesorgung gegen Staatsrat Maurice Tornay, Beda Albrecht, Chef der kantonalen Steuerverwaltung und Generalstaatsanwalt Nicolas Dubuis eingereicht.

Der ausserordentliche Staatsanwalt Dick Marty, welcher im Dezember 2014 vom Grossen Rat eingesetzt wurde, hat im Anschluss an seine Untersuchungen eine Einstellungsverfügung erlassen. Er  schliesst seinen Bericht mit dem Ergebnis, wonach alle ermittelten Tatsachen nicht rechtsbegründend sind für die angezeigten Strafvergehen oder für andere Rechtsverletzungen, die von Amtes wegen verfolgt werden.

Die Regierung nimmt vom Bericht des ausserordentlichen Staatsanwalts Kenntnis und sieht darin das gute Funktionieren der kantonalen Steuerverwaltung bestätigt. Beda Albrecht hat gemäss seinen gesetzlichen Verpflichtungen interveniert und ohne Verzögerung in Ausführung seiner Funktion die Interessen des Staates wahrgenommen.  Auch die GPK  hatte unterstrichen, dass die KSV korrekt und im Interesse des Staates gehandelt hatte.

In seinem Bericht rügt der ausserordentliche Staatsanwalt das Verhalten von Maurice Tornay bezüglich Offenlegung von Interessenbindungen und Handhabung der Ausstandsregeln, obwohl es keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht. Diese Empfehlungen hat die Regierung bereits umgesetzt, nachdem diese Punkte auch von der GPK bemängelt worden waren.

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