Medienmitteilung

Phishing-Warnung

11/11/2015 | Kantonale Steuerverwaltung

(IVS).- Der Staat Wallis warnt vor Phishing-Versuchen (Sammlung von Informationen) mittels im Namen der kantonalen Steuerverwaltung versendeten E-Mails. Er erinnert daran, dass sensible Informationen nie unter Verwendung elektronischer Mittel übermittelt werden dürfen und stellt auch klar, dass Auskunftsbegehren von staatlichen Dienststellen grundsätzlich mit der Post zugestellt werden. Er empfiehlt, die verdächtigen E-Mails zu löschen und ruft zur Vorsicht auf.

Unternehmen werden zuerst von den Betrügern telefonisch kontaktiert und es wird ihnen mitgeteilt, dass sie auf ein Auskunftsbegehren seitens der kantonalen Steuerverwaltung nicht geantwortet hätten. Sie werden dann unter Strafandrohung   aufgefordert, umgehend auf ein E-Mail, welches sie zu einem späteren Zeitpunkt erhalten werden, zu antworten. In diesem E-Mail verlangen die Betrüger insbesondere, dass eine Erklärung über die Erfassung der Betriebsräume ausgefüllt und eine Mietzinsquittung eingereicht wird. Die so erhobenen Daten könnten beispielsweise dazu verwendet werden, Mietzinsen zu veruntreuen oder einen Betrug zu begehen. 

Die fragwürde E-Mail-Adresse endet mit « @dr.com » und stimmt nicht mit den amtlichen Adressen des Kantons Wallis mit der Endung « @admin.vs.ch » überein. Der Kanton Wallis empfiehlt, solche E-Mails zu löschen und ruft Unternehmen, die den darin enthaltenen Aufforderungen gefolgt sind, zur Vorsicht auf.

Der Kanton erinnert daran, dass sensible Informationen nie unter Verwendung elektronischer Mittel oder auf einer per E-Mail gemachten Aufforderung  übermittelt werden dürfen. Er stellt auch klar, dass Auskunftsbegehren von staatlichen Dienststellen grundsätzlich mit der Post und nicht per E-Mail zugestellt werden.

Schliesslich empfiehlt der Kanton, empfangene E-Mail-Adressen systematisch zu kontrollieren und alle vermuteten Betrugsfälle zu melden.

 

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