Medienmitteilung

Naturgefahrenschutz

02/11/2015 | Departement für Verkehr, Bau und Umwelt

(IVS).- Die erweiterte Geschäftsleitung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) kam ins Wallis, um sich ein Bild vom Stand der 3. Rhonekorrektion zu machen. Dabei bestätigte das BAFU die Erhöhung des Subventionssatz für Arbeiten im Naturgefahrenschutz um bis zu 20 %. Möglich wurde dieser Entscheid durch das «Ja» des Walliser Stimmvolks zum Finanzierungsdekret für die 3. Rhonekorrektion vom vergangenen Juni.

Staatsrat Jacques Melly, Vorsteher des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt, präsentierte dem BAFU die bereits ausgeführten und noch anstehenden Bauarbeiten der 3. Rhonekorrektion in Visp. Als zuständige Aufsichts- und Subventionsbehörde für die Hochwasserschutzprojekte der Kantone besuchte das BAFU die Baustelle der Prioritären Massnahme Visp. Aufgrund des enorm hohen Schadenspotenzials bestätigte es die vom Kanton für das Projekt beantragte, aussergewöhnliche Erhöhung des Subventionssatzes um 20 %.

Eine Erhöhung der Bundesbeiträge kommt nur in Betracht, wenn der Kanton im Bereich Naturgefahren anhand seiner Investitionsplanung über 12 Jahre eine im Vergleich zu den anderen Kantonen aussergewöhnliche Belastung geltend machen kann. Dank des Finanzierungsdekrets für die 3. Rhonekorrektion, das im vergangenen Juni vom Walliser Stimmvolk angenommen wurde, kann der Kanton seine Investitionen im Naturgefahrenschutz derart erhöhen.

Dieser Entscheid gilt ab sofort und wird bereits auf jene 20 Millionen Franken angewendet, die diesen Winter für die Arbeiten der Prioritären Massnahme Visp investiert werden, sowie auch für die im Mittel- und Unterwallis geplanten Dammverstärkungen. Er hat ferner auch Geltung für prioritäre Baumassnahmen der Gemeinden im Naturgefahrenschutz (Lawinen, Steinschläge, Rutschungen, Hochwasser), wenn diese bestimmte Kriterien erfüllen. Ausser dem Wallis kommen nur noch die Kantone Uri und Obwalden in den Genuss dieses aussergewöhnlichen Subventionszuschlags.

Das BAFU hält es für überaus wichtig, dass das Generelle Projekt in der vorliegenden Form, und damit die Sicherung der Rhoneebene, zügig vorangebracht und umgesetzt werden.

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