Medienmitteilung

Kantonale Abstimmungen vom 29. November 2015

27/08/2015 | Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten

IVS).– Der Staatsrat hat beschlossen am 29. November 2015 die Volksinitiative « Jede Stimme zählt » sowie das Referendum gegen das Dekret über die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Budgets 2015 der Volksabstimmung zu unterbreiten. In Anbetracht des Wahlkalenders ist dieses Datum das geeignetste.

Zur Erinnerung, die Initiative « Jede Stimme zählt », welche mit 6‘681 gültigen Unterschriften zustande gekommen war, verlangt die Überprüfung des Wahlmodus des Grossen Rates durch Einführung des Systems des doppelten Proporz (doppelter Pukelsheimer), in Beibehaltung der Bezirke als Wahlkreise, mit einer ersten Aufteilung in Bezug auf die drei Verfassungsregionen (Ober-, Mittel, Unter-Wallis). Der Beschluss des Grossen Rates mit der Empfehlung der Verwerfung der Initiative wurde im Amtsblatt vom 19. Juni 2015 veröffentlicht. Somit steht nichts im Wege, dass sie dem Volkswillen unterbreitet wird.  

Bezüglich des Dekrets vom 16. Dezember 2014 über die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Budgets 2015, ist zu erwähnen, dass es nachfolgende Massnahmen aufweist um dieses Budget auszugleichen: 

  • eine Anpassung an die Erhöhung des Betrags der Motorfahrzeugsteuer,
  • die Einführung einer Mindeststeuer auf das Kapital für alle Kapitalgesellschaften und Genossenschaften,
  • die Einführung eines Beitrages der Gemeinden an die Finanzierung der ambulanten Versorgung im Suchtbereich und Rettungswesen,
  • der Aufschub der letzten Etappe der Steuerabzüge für die Krankenkassenprämien,
  • die vorübergehende Verschiebung von 30 auf 33 wöchentlichen Unterrichtslektonen in der Primarschule,
  • die Erhöhung der Gebühren betreffend die Gerichtsverfahren, und die Schaffung eines Kompensationsfonds der Ertragsschwankungen.

Die finanziellen Auswirkungen aller Massnahmen führt zu einer Entlastung des Kantons von 26 Millionen Franken. Einige dieser Massnahmen haben ebenfalls einen Einfluss auf die Gemeindefinanzen, die Gesamthaft eine Entlastung von 7 Millionen ausmachen.

Bereits in Kraft und limitiert auf drei Jahre, war es Gegenstand eines Resolutivreferendums, welches 4'375 gültige Unterschriften aufgewiesen hat.

Mit der Durchführung dieser zwei Abstimmungen am 29. November 2015, wollte der Staatsrat Überschneidungen mit den Bundeswahlen im Herbst vermeiden.  

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