Medienmitteilung

R21: Kantonale Abstimmung vom 14. Juni 2015

01/04/2015 | Departement füf Finanzen und Institutionen

(IVS).- Der Staatsrat hat die Volksabstimmung über die Revision der Kantonsverfassung (R21) auf den 14. Juni 2015 festgelegt. Entsprechend dem Beschluss des Grossen Rates ist diese Reform Gegenstand zweier Fragen. Die erste Frage betrifft die Zusammensetzung und den Wahlmodus des Grossen Rates, während die zweite Frage sämtliche anderen Bestimmungen (Allgemeines, Organisation und Kompetenzen des Grossen Rates, Zusammensetzung und Wahlmodus, Organisation und Kompetenzen des Staatsrates, Aufhebung der Bestimmungen über den Bezirksrat, den Präfekten und den Vize-Präfekten…) umfasst.

Die Regierung nutzt die Gelegenheit, um gewisse Schwerpunkte des ersten Teils der Reform der Institutionen in Erinnerung zu rufen:

  • Ein Wahlsystem des Grossen Rates, das der bundesgerichtlichen Rechtsprechung entspricht und die Vertretung der kleinen Bezirke garantiert;
  • Eine Vertretungsgarantie der sprachlichen Minderheit im Grossen Rat;
  • Die Aufhebung der Regel, wonach ein Bezirk nur über einen Staatsrat verfügen darf;
  • Die Festlegung der kantonalen Wahlen (Grosser Rat, Staatsrat) auf den Herbst;
  • Die Aufhebung des Bezirkes als Verwaltungseinheit und der damit verbundenen Organe (Bezirksrat, Präfekt, Vize-Präfekt);
  • Generell eine Vereinfachung, Kürzung und Strukturierung des Textes.

Gleichzeitig hat die Regierung die Möglichkeit in Erwägung gezogen, am selben Tag über die Initiative «Jede Stimme zählt» abzustimmen. Dabei ist sie zum Schluss gekommen, dass ein solches gleichzeitiges Verfahren aus rechtlichen (Fehlen  des Beschlusses des Grossen Rates, der die Annahme oder die Ablehnung der Initiative empfiehlt und diese dem Volk zur Abstimmung unterbreitet), praktischen (Fristen) und zweckmässigen (Verwechslungsgefahr) Gründen unmöglich sei.

Schliesslich informiert der Staatsrat die Bevölkerung darüber, dass die Stimmzettel und Stimmkuverts betreffend kantonale Abstimmungen künftig in hellblauer Farbe sein werden, um die Gefahr der Ungültigkeit zu vermindern.

Communiqué pour les médias

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