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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 12

18/05/2022 | Dienststelle für Landwirtschaft

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Weinbau

Phänologie / Wetter

Die aktuellen Witterungsbedingungen führen zu einer beeindruckenden Vegetationsentwicklung (mindestens drei zusätzliche neue Blätter, die über das Wochenende ausgetrieben wurden). Die phänologische Entwicklung liegt derzeit im Grossteil der Weinberge zwischen den Stadien 55 und 57 (gescheine vergrössern sich bis gescheine sind voll entwickelt). Wir haben derzeit einen Vorsprung von etwa fünf Tagen gegenüber dem Zehnjahresdurchschnitt. Es wäre nicht verwunderlich, wenn bereits in der nächsten Woche die ersten blühenden Weinstöcke zu sehen wären.

Der Wassermangel verschärft sich jedoch. Es wird empfohlen, die Parzellen zu bewässern, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben. Bei Beregnung ist es wichtig, den Pflanzenschutz zu erneuern.

Entwicklung der Situation "falscher Mehltau"

Die Witterungsbedingungen sind derzeit ungünstig für die Entwicklung des Falschen Mehltaus. Das Risiko wird gering gehalten. Der Pilz ist jedoch aktiv und Niederschläge können Infektionen hervorrufen. Die Regenfälle am 15. und 16. Mai 2022 führten bei den Agrometeo-Stationen in Chalais, Fully, Lens/Flanthey, Leuk, Salgesch und Venthône zu einer Infektion mit mittlerer bis starker Intensität.

Die ersten Ölflecken wurden in den Regionen Siders (Sektor Bernunes) und Savièse (Sektor Lentine) gemeldet.

In Anbetracht der Situation – schnelles Pflanzenwachstum, Beginn des empfindlichen Stadiums (gescheine erscheinen), gewittrige Wettervorhersagen – sollten die Reben vor den nächsten Regenfällen, die für Donnerstag, 20. Mai 2022 angekündigt sind, geschützt werden. Dies auch, wenn die letzte Behandlung mehr als fünf Tage zurückliegt, um neue Triebe zu schützen.

Je nach Blattvolumen (heterogen) und Qualität der Pflanzenschutzapplikation kann pro Hektar zwischen 100 und 150 Gramm Kupfermetall vorgesehen werden.

Entwicklung der Situation "echter Mehltau"

Die Entwicklung des Echten Mehltaus wird durch die derzeitige Gewitterlage begünstigt. Planen Sie gleichzeitig mit der Bekämpfung des Falschen Mehltaus auch eine Massnahme gegen den Echten Mehltau. Dadurch wird der Beginn der Infektion auf den Blättern verhindert und die Menge des vorhandenen Inokulums während des hohen Anfälligkeitsstadiums verringert. Dieses Stadium nähert sich bei den derzeitigen Witterungsbedingungen rasch (Blühbeginn bis zur Fruchtentwicklung).

Abhängig vom Blattvolumen und der Vorgeschichte der Parzelle bezüglich Echten Mehltaus sollte eine Schwefelmenge von 2 bis 3 kg/ha vorgesehen werden.

Kontrolle des Traubenwicklers in Sektoren ohne Verwirrung

In Sektoren ohne Verwirrung und in Anbetracht des phänologischen Stadiums (gescheine vergrössern sich) wird die Kontrolle der Traubenwürmer in den nächsten Tagen in den frühreifen Parzellen erfolgen.

Sollten Sie durchschnittlich 1 Gespinst auf 20 Trauben (5 %) feststellen, informieren Sie bitte den Regionalverantwortlichen der Verwirrmethode oder direkt das kantonale Weinbauamt. Unterhalb dieses Prozentsatzes sind in diesem Sommer keine Schäden durch Traubenwickler der zweiten Generation zu erwarten.

Eisenchlorose

Derzeit kann eine Vergilbung der Blätter beobachtet werden. Dabei handelt es sich meist um Eisenchlorose. Dieses Symptom äussert sich in einer starken Vergilbung des oberen Laubes. Die Blattnerven bleiben grün. Die Verteilung ist lokal auf der Parzelle mit manchmal nur einigen befallenen Rebstöcken.

Die Ursache ist das sehr schnelle Rebwachstum, das in den letzten Tagen beobachtet wurde.

In diesem Stadium ist kein Eingriff notwendig. Es ist wahrscheinlich, dass sich das Gleichgewicht nach der Blüte auf natürliche Weise wieder einstellt.

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln entlang von Strassen und Wegen

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist notwendig, um die Kulturen vor Schadorganismen zu schützen. Wenn diese Produkte jedoch an Orte ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche gelangen, kann ihre Giftigkeit schädlich wirken. In diesem Zusammenhang müssen Massnahmen ergriffen werden, damit keine Pflanzenschutzmittel in oberirdische Gewässer dringen. Die Einrichtung von unbehandelten Pufferstreifen ist ein Ansatz, um dieses Risiko zu verringern. (Agridea)

In den letzten Jahren sind entlang von oberirdischen Gewässern, die durch Weinberge verlaufen, Pufferstreifen aufgeblüht.

Auch entlang von Strassen und Wegen, die ebenfalls Eintrittspforten für Pflanzenschutzmittel in den aquatischen Lebensraum sind, hat sich die Situation deutlich verbessert, umso mehr, wenn sie über Regenwasserableitungssysteme (Abläufe, Sauberwassergitter usw.) verfügen.

Zwei verschiedene Gesetze befassen sich mit der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln entlang von Strassen:

  1. In Anhang 2.5 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) steht: «[Herbizide] dürfen nicht verwendet werden (...) auf und an Strassen, Wegen und Plätzen». Zur Erinnerung: Diese Verordnung muss von jedem Anwender / jeder Anwenderin von Pflanzenschutzmitteln eingehalten werden, unabhängig davon, ob er/sie Direktzahlungen erhält oder nicht.
  2. In der Direktzahlungsverordnung heisst es, dass entlang von Wegen ein Pufferstreifen [= Grün- oder Streueflächenstreifen] von mindestens 0.5 Metern Breite anzulegen ist.

Um die Einhaltung dieser geltenden Gesetze zu überprüfen, werden in den nächsten Tagen Kontrollen durch die DLW und die DUW durchgeführt. Bei Nichteinhaltung werden Bussgelder bzw. Kürzungen der Direktzahlungen von bis zu 2000 Franken ausgesprochen.

Schliesslich gehört es zu den guten landwirtschaftlichen Praktiken, Abläufe als oberirdische Gewässer zu betrachten, denn «unter jedem Gitter fliesst ein Fluss». In diesem Zusammenhang wird dringend ein begrünter Pufferstreifen von 3 Metern um diese Objekte empfohlen, um einerseits das Abfliessen von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren und andererseits deren Abdrift bei der Behandlung zu begrenzen.

       
Dienststelle für Landwirtschaft