Integrierte Mehrjahresplanung

Entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften, wird die Integrierte Mehrjahresplanung jedes Jahr für vier Jahre festgelegt und dem Grossen Rat zur Kenntnisnahme unterbreitet.

Sie gibt eine zahlenmässige Übersicht über die Aufgaben des Staates und wiederspiegelt die Prioritäten, die sich der Staatsrat für die kommenden vier Jahre gesetzt hat. Sie soll sicherstellen, dass die jährlichen Budgets den Anforderungen der Ausgaben- und Schuldenbremse entsprechen und dass eine formelle Verbindung zwischen den staatlichen Leistungen und den finanziellen Ressourcen, die für deren Realisierung notwendig sind, garantiert ist. Sie bildet daher den maximalen Finanzrahmen, in dem sich die Tätigkeiten und Aufgaben des Staates in den kommenden Jahren entwickeln sollten.

Das Legislaturprogramm für diese Periode wird in einem eigenen Kapitel vorgestellt. Das Kapitel «Finanzdaten» befasst sich detailliert mit der voraussichtlichen Entwicklung der wichtigsten Posten der Laufenden Rechnung und Investitionsrechnung. Ausserdem werden die politischen Ziele, prioritären Massnahmen und Leistungsindikatoren für die nächsten vier Jahre beschrieben.

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Kantonale Finanzverwaltung

Sektion Planung und Finanzanalysen
Palais du Gouvernement
1951 Sion