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Medikamente ohne Rezept
07/02/2019
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Kantonale Steuerverwaltung
Medikamente ohne Rezept - seit dem 1. Januar 2019 (für die Steuerperiode 2019) ist es nicht mehr nötig die Quittungen der Apotheke aufzubewahren. Seit diesem Datum sind Medikamente und Heilmittel ohne Rezept nicht mehr als Krankheitskosten zum Abzug zugelassen.