null Regionaler Personenverkehr - Der Staat Wallis überträgt den Betrieb von sechs Seilbahnen
Medienmitteilung Dienststelle für Mobilität 

Regionaler Personenverkehr - Der Staat Wallis überträgt den Betrieb von sechs Seilbahnen

Eine privatrechtliche Gesellschaft wird die Führung der sechs Seilbahnen übernehmen, die bisher vom Kanton Wallis betrieben und vom Bund finanziert wurden. Mit der Gründung dieser Gesellschaft, deren Aktionäre der Kanton und die betroffenen Gemeinden sein werden, wird einer Forderung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) nach einer Klärung der bestehenden Struktur entsprochen. Die Arbeitsplätze bleiben erhalten. Die 26 derzeitigen Mitarbeiter werden zu ähnlichen Bedingungen wie bisher in die neue Struktur überführt.

Zwischen 1967 und 1977 übernahm der Staat Wallis wegen finanzieller Schwierigkeiten den Betrieb und die Finanzierung von fünf Seilbahnen im Auftrag der Gemeinden. Es handelte sich um die Verbindungen Dorénaz-Alesse-Champex, Turtmann-Unterems-Oberems, Gampel-Jeizinen, Raron-Eischoll und Fürgangen-Bellwald. Zu diesen Bahnen kommt noch die Seilbahn Riddes-Isérables hinzu, die ebenfalls dem Kanton gehört, der sie 1942 anstelle einer Strasse selbst gebaut hat. Diese sechs Seilbahnen werden derzeit von der Dienststelle für Mobilität verwaltet.

Was die Finanzierung betrifft, so erhält die Seilbahn Gampel-Jeizinen (LGJ), die nicht alle Kriterien für den regionalen Personenverkehr (RPV) erfüllt, einen kantonalen Pauschalbetrag, während das Defizit von der Gemeinde getragen wird. Bei den anderen fünf Seilbahnen werden gemäss der seit 1996 im RPV geltenden Finanzierungsart die Betriebsdefizite zu 63 % vom Bund und zu 37 % vom Staat Wallis abgegolten. Der Kanton subventioniert sich somit selbst, was nicht den vom Bund festgelegten Abgeltungsbedingungen entspricht.

Angesichts dieser Situation verlangte das Bundesamt für Verkehr (BAV) eine Klärung der Struktur bis Ende 2024. Andernfalls würde der Bund ab 2025 keine Abgeltungen mehr für die RPV-Leistungen dieser Seilbahnen zahlen. Die vom Bund gezahlte Abgeltung für die fünf betroffenen Seilbahnen beläuft sich für das Jahr 2023 auf über zwei Millionen Franken.

Um den Forderungen des BAV nachzukommen, und nach Prüfung verschiedener Varianten, beschloss der Staatsrat, den Betrieb seiner sechs Seilbahnen an eine privatrechtliche Aktiengesellschaft zu übertragen. Diese wird in öffentlicher Hand bleiben, wobei der Kanton mit 40 % und die sechs betroffenen Gemeinden mit je 10 % an der Gesellschaft beteiligt sind. Die Defizitfinanzierung wird weiterhin von Kanton und Bund gemeinsam sichergestellt. Die Kosten werden künftig nur noch über die an die neue Gesellschaft gezahlte Abgeltung getragen. Die 26 derzeitigen Mitarbeiter werden zu ähnlichen Bedingungen wie bisher in die neue Struktur überführt. Die Stellen für das Management und die Verwaltung werden demnächst ausgeschrieben.

Im Wallis gibt es derzeit mehrere andere Verbindungen zwischen Ebene und Gebirge sowie verschiedene Seilbahnprojekte. Da die Gesellschaft für Wachstum ausgelegt ist, könnten einige dieser Anlagen ebenfalls in die neue Struktur integriert werden.

© Gemeinde Riddes