null Häusliche Gewalt - Revision des kantonalen Gesetzes (GHG) und erster statistischer Bericht
Medienkonferenzen Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie

Häusliche Gewalt - Revision des kantonalen Gesetzes (GHG) und erster statistischer Bericht

Der Staatsrat hat einen Revisionsentwurf des Gesetzes über die häusliche Gewalt (GHG) angenommen und dem Grossen Rat unterbereitet. Der Entwurf entspricht den Empfehlungen aus dem Evaluationsbericht von 2021 und trägt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Wallis bei. Der Anfang des Jahres in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf wurde insgesamt positiv aufgenommen. Die Prävention soll verstärkt, Wiederholungstaten sollen verringert und die gewaltbetroffenen Personen sollen besser geschützt werden. Gleichzeitig stellt der Kanton das erste Ereignisregister «Häusliche Gewalt» vor. Diese bezifferte Bestandesaufnahme von häuslicher Gewalt im Wallis wurde vom Walliser Gesundheitsobservatorium (WGO) im Auftrag des Kantonalen Amts für Gleichstellung und Familie (KAGF) erstellt.

Im ersten kantonalen statistischen Bericht über häusliche Gewalt werden die verfügbaren Daten von 2022 aufgezeigt, die dem Walliser Gesundheitsobservatorium (WGO) von den Organisationen, die mit gewaltbetroffenen Personen zu tun haben, übermittelt wurden: Kantonspolizei, Opferhilfe-Beratungsstellen, Frauenhäuser, Stiftung L’EssentiElles (unterstützt und betreut von psychischer Gewalt betroffene Personen), Beratungsstelle für gewaltausübende Personen (Gewaltberatung) sowie Abteilungen für Gewaltmedizin des Spital Riviera-Chablais und des Spital Wallis.

2022 hat die Polizei 377 Einsätze im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt registriert. In den Opferhilfe-Beratungsstellen wurden 936 Personen betreut. In den vier Frauenhäusern wurden 118 Personen (64 Frauen und 54 Kinder) für insgesamt 3202 Übernachtungen aufgenommen. Die Stiftung L’EssentiElles hat 192 Personen, die von psychischer Gewalt betroffen sind, betreut. 91 Personen (93 % Männer), die als Täter vermutet worden waren, wurden an Interventionsstellen verwiesen wurden. In den Abteilungen für Gewaltmedizin wurden 79 Personen betreut. Es lässt sich also feststellen, dass ein Teil der Gewaltbetroffenen ohne polizeiliche Intervention Hilfsstellen aufsucht.

Allerdings ist zu betonen, dass diese Statistiken nur einen Teil des effektiven Gewaltvorkommens widerspiegeln. Einerseits liegen bei einigen anderen Organisationen zurzeit keine verfügbaren Daten vor. Andererseits wird in vielen Situationen weder Hilfe aufgesucht noch kommt es zum Einschreiten der Polizei. Bislang können die Daten einzig pro Institution analysiert werden. Das KAGF und das WGO arbeiten an der Einführung einer Datenerhebung, die letzten Endes Querschnittstudien ermöglichen würde.

Entwurf zur Revision des GHG vom 18. Dezember 2015

Parallel dazu hat der Staatsrat einen Entwurf zur Teilrevision des kantonalen Gesetzes über häusliche Gewalt (GHG) angenommen und dem Parlament unterbreitet. Mit diesem Entwurf soll eine ganzheitliche Herangehensweise umgesetzt werden, zur Verbesserung der Risikofrüherkennung der Informationsaustausch verstärkt werden sowie die Spezialeinheit der Kantonspolizei, die für das Bedrohungsmanagement zuständig ist, miteinbezogen werden. Ausserdem sollen Kinder, die häusliche Gewalt miterleben, fortan als vollwertige Opfer und nicht mehr bloss als einfache Zeugen behandelt werden.

Die mit der Gesetzesrevision vorgeschlagenen Änderungen wurden von den Teilnehmenden der Vernehmlassung begrüsst. Sie werden im Gesetzesentwurf beibehalten. Nach einem Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt sollen die Beratungsstellen die gewaltbetroffenen Personen fortan proaktiv ansprechen, um sie über die Hilfsangebote zu informieren.

Im Gesetzesentwurf ist auch vorgesehen, die Zahl der obligatorischen sozialtherapeutischen Gespräche für polizeilich aus der Wohnung ausgewiesene Personen von einem Gespräch auf drei Gespräche zu erhöhen. Auch Personen, gegen die gerichtlich eine Fernhaltemassnahme oder ein Kontaktverbot ausgesprochen wurde, sollen zu solchen Gesprächen verpflichtet werden. Trotz einiger Vorbehalte sollen die Kosten dieser sozialtherapeutischen Gespräche übernommen werden, insofern es sich um ein Hilfsangebot zur Verhinderung von Wiederholungstaten und nicht um eine repressive Massnahme handelt.

Die Bestimmungen, mit denen die Datenerhebung zu statistischen Zwecken und zur Veröffentlichung eines statistischen Berichts ausgebaut werden soll, werden ebenfalls in den Gesetzesentwurf übernommen. Mit dem vorgeschlagenen Wortlaut bleibt die Möglichkeit offen, eventuell eine Plattform zu schaffen, die erstattete Anzeigen systematisch erfasst. Das war so von einigen Parteien verlangt worden.

Nach der Vernehmlassung wurden am Gesetzesentwurf folgende Änderungen vorgenommen. Nachstellung wurde zur Definition von häuslicher Gewalt hinzugefügt. Ausserdem wird die Polizei zusätzlich zur Ausweisung aus der gemeinsamen Wohnung oder unabhängig davon, wenn die involvierten Personen nicht zusammenleben oder die gewaltausübende Person ausserhalb der Wohnung Druck ausüben könnte, ein Kontakt- und Rayonverbot aussprechen können.

Schliesslich wurde in einigen Antworten zur Vernehmlassung vorgeschlagen, eine kantonale Notrufnummer einzurichten. Auf nationaler Ebene ist schon vorgesehen, auf Ende 2025 eine zentrale Opferhilfe-Telefonnummer in Betrieb zu nehmen. Die Kantone haben die entsprechenden Arbeiten bereits in Angriff genommen.

Die zusätzlichen finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Revisionsentwurf werden auf 110'000 Franken geschätzt. Den Opferhilfe-Beratungsstellen ihrerseits werden vier weitere Vollzeitstellen gewährt werden.