Antrag auf eine Bewilligung für das Reisendengewerbe oder für die Tätigkeit als Schausteller oder Zirkusbetreiber
Antrag auf eine Reisendengewerbebewilligung
Jede Person, welche das Gewerbe der Reisenden ausüben will (z.B. Wanderlager oder Standverkauf) bedarf zur Ausübung ihrer Tätigkeit einer kantonalen Bewilligung (Ausweiskarte). Die Bewilligung kann bei der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) mittels des Formulars Antrag auf eine Reisendengewerbebewilligung beantragt werden.
Die ausländischen Personen verweisen wir auf die Informationen betreffend ausländische Arbeitskräfte.
Antrag auf eine Bewilligung, um die Tätigkeit als Schausteller oder Zirkusbetreiber ausüben zu können
Die Schausteller und Zirkusbetreiber bedürfen zur Ausübung ihrer Tätigkeit einer kantonalen Bewilligung (Ausweiskarte). Diese wird ausschliesslich durch die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit erteilt au moyen du formulaire Antrag auf eine Bewilligung, um die Tätigkeit als Schausteller oder Zirkusbetreiber ausüben zu können.
Die ausländischen Personen verweisen wir auf die Informationen betreffend ausländische Arbeitskräfte.
Sektion Handel, Patente und Arbeitskräfte
Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
1950 Sitten