Nichtionisierende Strahlung

Die Gemeinden müssen der DUW das Standortdatenblatt weiterleiten, das sie von den Inhabern einer Anlage erhalten, für die Anhang 1 der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) Emissionsbegrenzungen festlegt, bevor die Anlage neu erstellt, an einen anderen Standort verlegt, am bestehenden Standort ersetzt oder im Sinne von Anhang 1 geändert wird (Art. 35 Abs. 1 kUSG).