menu
Für die Eigentümer
Bei der Planung der Umgestaltung oder Sanierung eines Gebäudes sollte das seismische Sicherheitsniveau berücksichtigt werden. Wenn Umwandlungen geplant sind, die die Struktur des Gebäudes verändern, muss der Antrag auf eine Baugenehmigung von einer seismischen Untersuchung begleitet werden. Sie finden auf dieser Seite die dafür notwendigen Dokumente.
Bauwerksklasse | |||
BWK I | BWK II | BWK III | |
Neubau | Formular | Formular+NU+EVB | |
Bestehenden Bau | Formular | Formular+NU+UES 269/8 |
BWK = Bauwerksklasse
- BWK I : Gebäude mit einer durchschnittlichen Anzahl von Personen in oder um das Gebäude herum, die bei einem Ausfall der Struktur von weniger als oder gleich 50 Personen gefährdet sind. Beispiele: Wohn-, Verwaltungs- oder Handwerksgebäude, Parkplätze,...
- BWK II : Gebäude mit einer durchschnittlichen Anzahl von Personen in oder um das Gebäude herum, die bei einem Ausfall der Struktur von mehr als 50 Personen gefährdet sind. Beispiele: Stadien, Kinos, Theater, Schulen oder Kirchen,...
- BWK III : Infrastruktur mit lebenswichtiger Funktion. Beispiele: Notfallkrankenhäuser, Feuerwehrgebäude,...
NU = Nutzungsvereinbarung
EVB = Erdbebenvorbemessungsbericht. Der Konformitätsbericht ist an die Gemeinde zu senden.
UES 269/8 = Überprüfung der Erdbebensicherheit