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Für die Erbauer
Der einzige Weg, um sich gegen Erdbeben zu schützen, ist erdbebensicher zu bauen. Seit 1. Juli 2004 verlangt das kantonale Baurecht die Anwendung der seismischen Normen SIA 260 für alle Arten von Bauvorhaben. Sie finden hier verschiedene Unterlagen zu den geltenden Normen.
Bauwerksklasse | |||
BWK I | BWK II | BWK III | |
Neubau | Formular | Formular+NU+EVB | |
Bestehenden Bau | Formular | Formular+NU+UES 269/8 |
BWK = Bauwerksklasse
- BWK I : Gebäude mit einer durchschnittlichen Anzahl von Personen in oder um das Gebäude herum, die bei einem Ausfall der Struktur von weniger als oder gleich 50 Personen gefährdet sind. Beispiele: Wohn-, Verwaltungs- oder Handwerksgebäude, Parkplätze,...
- BWK II : Gebäude mit einer durchschnittlichen Anzahl von Personen in oder um das Gebäude herum, die bei einem Ausfall der Struktur von mehr als 50 Personen gefährdet sind. Beispiele: Stadien, Kinos, Theater, Schulen oder Kirchen,...
- BWK III : Infrastruktur mit lebenswichtiger Funktion. Beispiele: Notfallkrankenhäuser, Feuerwehrgebäude,...
NU = Nutzungsvereinbarung
EVB = Erdbebenvorbemessungsbericht. Der Konformitätsbericht ist an die Gemeinde zu senden.
UES 269/8 = Überprüfung der Erdbebensicherheit