Einfuhr (Import) eines Fahrzeuges
Einfuhr (Import) eines Fahrzeuges
Wir bitten Sie, den Flyer Fahrzeug-Import aufmerksam durchzulesen.
Der erste Schritt beim Import eines Fahrzeuges in die Schweiz besteht darin, dieses zu verzollen.
Einfuhrstatus:
- Direkte Einfuhr ohne besonderen Status
- Direkte Einfuhr mit Status "Übersiedlungsgut", "Ausstattungsgut" oder "Erbschaftsgut".
- Temporäre Einfuhr (höchstens 24 Monate)
Sind die Zollformalitäten erledigt, muss ein Dossier (Originaldokumente) erstellt und bei der DSUS abgegeben werden. Das Dossier enthält das entsprechende Einfuhr-Formular und die erwähnten zusätzlichen Unterlagen (Verzollungsnachweis, Formular 13.20 A, ausländischer Fahrzeugausweis, usw.).
Analog zur EU hat die Schweiz am 1. Juli 2012 CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen eingeführt.
Diese Bestimmungen gelten nur für fabrikneue Personenwagen, die in der Schweiz in Verkehr gesetzt werden, sowie für Fahrzeuge deren Einlösung im Ausland weniger als 6 Monate vor der Verzollung erfolgt ist. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen.
Wenn das Dossier vollständig ist und für gültig erklärt wird, erhalten Sie von der DSUS einen Termin für die technische Prüfung. Das Datum dieses Termins wird je nach Verfügbarkeiten, jedoch frühestens in der dritten Woche nach Einreichung der vollständigen, technischen Unterlagen festgelegt.
Wichtige Bemerkung:
Die erste Inverkehrsetzung des Fahrzeuges muss auf den Namen des Importierenden lauten (anhand der Verzollung).
Kontakt
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt
Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion
Rte des Bains 2
Postfach 161
1890 St-Maurice
Email : scn_technique@admin.vs.ch