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16/08/2023 | Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt

Bisher akzeptierte unsere Dienststelle Prüfberichte von Fahrzeugen, die in einem europäischen Land geprüft wurden, akzeptiert, sofern diese keine Nichtkonformität aufwiesen.

Seit dem 1. Januar 2023 wird in der Schweiz im Rahmen der Nachkontrolle die Anzahl der Partikel, die von den zum Verkehr zugelassenen Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter ausgestossen werden, gemessen.

Ab dem 1. September 2023 wird unsere Dienststelle daher keine Kontrollberichte mehr von Fahrzeugen akzeptieren, die dieser Massnahme unterworfen sind und deren Nachkontrolle im Ausland stattgefunden hat.

Diese Entscheidung wurde getroffen, da die Messung von Feinstaub in den meisten europäischen Ländern nicht durchgeführt wird.