Tierverkehr

Die Kontrolle des Tierverkehrs dient dazu Tierseuchen zu vermeiden und zu bekämpfen. So wird eine Rückverfolgung gewährleistet, mit deren Hilfe man genau die Herkunft eines Produktes bestimmen kann.

Alle Betriebe mit Nutztieren (Klauentieren, Equiden, Bienen, Fischen, Geflügel) müssen in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert sein.

Die Besitzer müssen eine Kontrolle ihres Bestandes durchführen und jedes Tier registrieren lassen.

Für jedes Tier müssen alle Bewegungen von seiner Geburt bis zu seinem Tod oder seiner Schlachtung aufgezeichnet werden.

Registrierung von Geflügel

Gemäss der am 1. November 2020 in Kraft getretenen dienstellenübergreifenden Weisung betreffend der Registrierung von Betrieben, welche gemäss TVD nicht der obligatorischen Registrierungspflicht unterliegen, müssen alle Hobby-Geflügelhaltungsbetriebe mit Geflügel folgender Arten:

  • Hühner
  • Truthühner
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Fasane
  • Wachteln
  • Enten
  • Gänse
  • Strausse
  • Schwäne

vom Halter selbst mit der dafür entwickelten Applikation registriert werden.

Die Registrierungspflicht gilt auch für Geflügelhaltungsbetriebe, die schon vor dem 1. November 2020 existierten. 

Die Daten müssen vom Tierhalter durch eine neue Eingabe in die App auf dem aktuellen Stand gehalten werden, wenn sich die Anzahl der Tiere ändert, oder wenn er seine Tätigkeit aufgibt. In jedem Fall mindestens einmal pro Jahr. Für weitere Informationen können Sie das Dokument Hilfe für die Erfassungsanwendung konsultieren.

Registrierung von Schafen und Ziegen in der TVD

Halter von Schafen und Ziegen sind verpflichtet, der Tierverkehrsdatenbank (TVD) alle Bewegungen ihrer Tiere zu melden. Zudem müssen die Tiere nun zwei Ohrmarken tragen (bei Schafen eine elektronische).

Sömmerung

Tiere aus verschiedenen Betrieben werden während der Sömmerung zusammengeführt. Die Sömmerung wird durch den Beschluss betreffend die Sömmerung geregelt.