Tierische Nebenprodukte

Als tierische Nebenprodukte gelten Kadaver (ganze oder Teile davon), Produkte tierischen Ursprungs, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, sowie auch Eizellen, Embryonen und Sperma.

Die tierischen Nebenprodukte werden in drei Kategorien gemäss deren Risiken eingeteilt:

  • Kategorie C1 : Kadaver und problematische Tierkörper in Bezug auf BSE. Diese Nebenprodukte werden verbrannt und das Brennmaterial wird zurückbehalten. Die „Mehle C1“ werden für die Öfen von Zementwerken gebraucht, die „Fette C1“ werden in Biodiesel umgewandelt.
  • Kategorie C2 : tierische Stoffwechselprodukte (Inhalt des Verdauungstraktes, Urin), Tierkörper, die durch die Fleischkontrolle als gesundheitsschädigend befunden wird. Diese Nebenprodukte dienen im Besonderen der Produktion von Biogas. Die Fermentierungsreststoffe können als Dünger wiederverwendet werden.
  • Kategorie C3 : Schlachtabfälle, die nicht als Lebensmittel genutzt werden (aus kommerziellen Gründen z. Bsp.). Nach den Einschränkungen wegen der BSE für die Nahrung von Nutztieren, werden diese Nebenprodukte vor allem zu Lebensmittel für Heimtiere verarbeitet.

Entsorgung von tierischen Nebenprodukten

Eine korrekte Entsorgung von tierischen Nebenprodukten hat zum Ziel auf die Gesundheit der Personen und Tiere zu achten, die Umgebung nicht zu gefährden und so gut wie möglich eine gesunde Rückgewinnung der Nebenprodukte zu ermöglichen.

Aus hygienischen Gründen und wegen des Risikos der Ausbreitung von pathogenen Agenten, unterliegt die Eliminierung von tierischen Nebenprodukten einem strikten Verfahren.

Bei den tierischen Nebenprodukten, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, unterscheidet man zwischen:

  • Toten Tieren (Tierkörper)
  • Schlachtabfällen
  • Resten
  • Allen anderen Produkten tierischen Ursprungs, die nicht für den Verzehr bestimmt sind.

Entsorgung von Tierkadavern und Schlachtabfällen

Die Tierkadaver und die Schlachtabfälle müssen in speziellen Sammelstellen abgegeben werden. Von dort werden sie nach Lyss gebracht, wo sie verbrannt werden.

Die Sammelstellen, die Transporte, die Transformierung, das Lagern und die Anwendung von tierischen Nebenprodukten sind bewilligungspflichtig.

Tierbesitzer, die ihr Heimtier einäschern möchten, werden gebeten sich an ihren Tierarzt zu wenden.

Offizielle Sammelstellen:

  • Goms
  • Gamsen
  • Visp
  • St-Niklaus
  • Zermatt
  • Gampel
  • Sierre
  • Uvrier
  • Martigny
  • Bagnes
  • Orsières
  • Bex

Für die Modalitäten und Bedingungen, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Sammelstelle.

Lebensmittelabfälle

Seit dem 1. Juli 2011, ist es nicht mehr erlaubt Tieren Lebensmittelabfälle zu geben.

Die Bearbeitung von Küchenabfällen, Essensresten und Fischabfällen ist ebenfalls in der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) und in den entsprechenden kantonalen Gesetzen geregelt.