Abstimmungsvideo in Leichter Sprache
Wie kann ich abstimmen, damit meine Stimme gültig ist?
Ein Video in Leichter Sprache ist auf der Website des Kantons Wallis, unter «Abstimmungen», verfügbar. Eine Version in Gebärdensprache wird ebenfalls bald verfügbar sein.
Dieses Video erklärt Schritt für Schritt, wie der Stimmzettel korrekt ausgefüllt wird, damit die Stimme gültig ist. Dabei sind folgende Elemente eingesetzt:
- kurze und klare Sätze;
- Illustrationen und Piktogramme;
- ein langsames und gleichmäßiges Sprechtempo;
- ein leicht verständlicher Wortschatz.
Die Ziele sind:
- selbstständig abstimmen zu können;
- uneingeschränkt am demokratischen Leben teilzunehmen.
Dieser Ansatz stellt einen ersten Schritt zur Stärkung der politischen Rechte von Menschen mit Behinderungen dar. Nach der Durchführung einer ersten inklusiven Session setzt der Kanton Wallis mit dem barrierefreien Abstimmungsvideo einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven Demokratie.
Inklusive Session im Grossen Rat
Der Staatsrat hat die Dienststelle für Sozialwesen, über dessen Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen beauftragt, erstmals im Wallis eine inklusive Session im Grossen Rat zu organisieren. Diese fand am 16. April 2026 in Sitten statt und brachte 29 Tandems zusammen, bestehend aus gewählten Vertreterinnen und Vertreter des Grossen Rates sowie Menschen mit Behinderungen. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit der Präsidentin des Grossen Rates, Frau Patricia Constantin, dem Staatsratspräsidenten, Herrn Mathias Reynard, sowie dem Parlamentsdienst durchgeführt.
Diese erste Ausgabe stieß bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf sehr positive Resonanz und förderte den Austausch zwischen Menschen mit Behinderungen sowie politischen Vertreterinnen und Vertretern. Aufgrund dieses Erfolgs könnte das Projekt künftig weitergeführt werden.
Das Projekt inklusive Session im Grossen Rat verfolgt mehrere Ziele:
- Menschen mit Behinderungen einen Platz im politischen Leben geben.
- Ihr Selbstvertrauen stärken und sie zur Teilnahme am politischen Leben zu ermutigen.
- Die Öffentlichkeit und die Behörden für die politischen Rechte aller Menschen sensibilisieren.
- Vorurteile abbauen, insbesondere die Vorstellung, dass Menschen mit Behinderungen keine politische Meinung haben.
- Ihre Anliegen und spezifischen Bedürfnisse sichtbar machen, insbesondere hinsichtlich der Barrierefreiheit von Informationen.
- Den Dialog zwischen den Selbstvertretenden und den politischen Instanzen fördern.
Artikel 29 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) verlangt, „Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte, insbesondere das Wahl- und Stimmrecht, gleichberechtigt mit anderen zu gewährleisten."
Diese Verpflichtung wird noch nicht eingehalten, und der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen spricht in diesem Zusammenhang von einer auf Behinderung beruhenden Diskriminierung.
Im Wallis dürfen bestimmte Menschen mit Behinderungen, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder für die ein Vorsorgeauftrag besteht, nicht abstimmen oder wählen. Davon sind schweizweit etwa 16'000 Personen betroffen, darunter knapp 1'000 im Wallis.
