ENERGIEMANGEL - Energiemangel

Energiemangel

Energiemangel

Energie 2022 / 2023

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen über die Energieversorgungssicherheit sowie Informationen für verschiedene betroffene Bereiche.

Kontakt

Der Kanton Wallis hat eine zentrale Anlaufstelle für Anfragen bezüglich der drohenden Energieknappheit im Winter 2022-2023 eingerichtet, die Sie unter der folgenden E-Mail-Adresse erreichen können: ​​ mangellage@admin.vs.ch.

Energiemangel

17.03.2023

Departement für Finanzen und Energie

Energiemangel

03.03.2023

Staatsrat

Energiespartipps

Nachfolgend finden Sie verschiedene Tipps zum Energiesparen.

Dokumente für Schulen

  • Klimatisierung erst ab 33 Grad Celsius, nicht unter 26 Grad kühlen
  • Fenster stosslüften (3 bis 5 Mal täglich während 5 bis 10 Minuten, weit öffnen) anstatt kipplüften
  • Ungenutzte Räume nicht heizen und die Heizung an die Raumnutzung anpassen.
  • Bei Einbruch der Dunkelheit: Schließen Sie Jalousien, Fensterläden und/oder Vorhänge.
  • Die Sonne durch die Fenster hereinströmen zu lassen erhöht den Wohnkomfort, da sich der Raum von selbst erwärmt.
  • Im Winter, außerhalb der Nutzungszeiten oder bei längerer Nichtbenutzung, empfiehlt es sich, die Raumtemperatur mit dem Thermostatventil auf 16 °C zu senken.

 

Weitere Informationen : Energieeffizient und erneuerbar Heizen (energieschweiz.ch)

  • Duschen statt baden
  • Wassersparende Duschbrausen und Strahlregler verringern den Warmwasserverbrauch
  • Beim Zähneputzen, Rasieren oder Händewaschen das Wasser abstellen.
  • Vorwaschen/Spülen von Geschirr unter fließendem Wasser vermeiden.

Weitere Informationen : Energieeffiziente Nutzung von Warmwasser (energieschweiz.ch)

  • Wenn immer möglich nutzen des Tageslichts
  • Beleuchtung durch LED-Lampen
  • Licht löschen beim Verlassen eines Raumes.

Weitere Informationen : Effiziente Beleuchtung mit LED-Lampen (energieschweiz.ch)

  • Elektronische Geräte ganz abschalten (Stand-by weniger als 0,5 Watt)
  • Drucker ausschalten und vom Strom trennen, wenn dieser nicht benutzt wird
  • Beim Fernsehen Umgebungslicht und Helligkeit des Fernsehers reduzieren
  • Energielabels vergleichen: Sie werden im Handel angezeigt und helfen, die energiesparendsten Geräte zu finden.

Weitere Informationen : Energieeffiziente elektronische Geräte (energieschweiz.ch)

  • ECO-Programme bei Waschmaschinen und Geschirrspülern verwenden
  • Wasch- oder Spülmaschine vor der Benutzung vollständig füllen.
  • Wäsche an der Luft statt im Tumbler trocknen.
  • Warme Speisen abkühlen lassen bevor Sie diese in den Kühlschrank stellen
  • Beim Kochen Pfannen mit Deckel verwenden, welche zur Herdplattengrösse passen
  • Backen mit Umluft anstelle von Ober- und Unterhitze

Weitere Informationen : Energieeffiziente Haushaltsgeräte im Überblick

Übrigens: EnergieSchweiz unterstützt und berät kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen der Energieberatung für KMU (PEIK) dabei, wie sie Energie sparen können. PEIK ist die Abkürzung für "Professionelle Energieberatung für Ihr KMU".

  • Den Bildschirm bei einer Abwesenheit von mehr als 5 Minuten ausschalten.
  • Animierte Bildschirmschoner entfernen.
  • Computer bei Abwesenheit vollständig ausschalten.
  • Geöffnete und ungenutzte Programme oder Tabs einschränken.
  • Die Helligkeit auf einen guten Kompromiss zwischen Sehkomfort und Energiesparen einstellen.
  • Smartphones nicht über Nacht aufladen lassen. Weniger als 2 Stunden reichen in der Regel aus, um den Akku zu 100 % aufzuladen.
  • Adapter/ Ladegerät, welche nicht in Betrieb sind, systematisch aus der Steckdose ziehen (oder mithilfe einer Steckdosenleiste mit Schalter vom Netz trennen).
  • Energiesparmodus so bald wie möglich aktivieren.

 

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Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit

Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit

Der Bundesrat setzt sich in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren dafür ein, die Versorgungssicherheit der Schweiz laufend zu stärken. Zu diesem Zweck wurden bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen.

Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit

Pressemitteilungen

Nützliche Links

Mögliche Maßnahmen bei Energiemangellage

Mögliche Maßnahmen bei Energiemangellage

Strom

Strom

In der Schweiz ist die Stromversorgung in erster Linie Aufgabe des Privatsektors. Wenn der Privatsektor nicht mehr in der Lage ist, eine Versorgungslücke aus eigener Kraft zu bewältigen, greift der Staat ein. Das Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) ist für die Vorbereitung und Durchführung der regulierten Bewirtschaftungsmaßnahmen zuständig, die zur Bewältigung einer Versorgungslücke erforderlich sind. Bei einer Stromknappheit ist zwar Strom vorhanden, aber nicht in ausreichender Menge. Deshalb würde der Bund zunächst Appelle an die Bevölkerung und die Unternehmen richten, ihren Stromverbrauch freiwillig zu senken.

Sollten diese Appelle nicht ausreichen, kann die BWL auf Regulierungsmaßnahmen zurückgreifen, die zuvor ausgearbeitet wurden, um den Stromverbrauch und die Stromversorgung zu kanalisieren. Je nach den Umständen können Maßnahmen eingeführt werden, die darauf abzielen, die Ordnung des gesellschaftlichen Lebens in unserem Land aufrechtzuerhalten.

Was den Stromsektor betrifft, so ist die Organisation für die Elektrizitätsversorgung in Krisenfällen (OSTRAL) für die operative Umsetzung der Beschlüsse des Bundesrates im Falle einer Stromknappheit zuständig. Die Organisation wird auf Anweisung der Wirtschaftlichen Landesversorgung (BWL) aktiviert, sobald eine Stromknappheit eintritt.

Weitere Informationen

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Verschachtelte Anwendungen

Gas

Gas

In einer Situation, in der Gas knapp ist, ist zwar Gas vorhanden, aber nicht in ausreichender Menge. Deshalb würde der Bund in einem ersten Schritt mit gezielten Botschaften dazu aufrufen, den Gasverbrauch zu senken. Parallel dazu kann der Bund Unternehmen mit Zweistoffanlagen anweisen, von Gas auf Heizöl umzuschalten. Schließlich kann der Bundesrat die Verwendung von Gas für bestimmte Anwendungen einschränken oder verbieten. Die Kontingentierung würde zunächst für alle Anlagen von Verbrauchern gelten, die nicht als geschützte Verbraucher eingestuft werden. Zu den geschützten Kunden zählen Haushalte, Fernwärmeanlagen, die Haushalte versorgen, und wichtige soziale Dienste. Auch Krankenhäuser, die Energie- und Wasserversorgung und Notfallorganisationen zählen zu den wesentlichen sozialen Diensten.

Im Gassektor beauftragte der Bundesrat den Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) mit der Einrichtung einer Kriseninterventionsorganisation (KIOS), die für die technische Umsetzung der Bundesratsbeschlüsse zuständig ist und ein Monitoringkonzept für die Gasversorgung ausarbeitet.

Die KIOS Gas ist die Kriseninterventionsorganisation. Sie wird von der WLV beaufsichtigt und greift auf ihre Anweisungen hin bei Gasknappheit ein.

Medienmitteilungen

Weitere Informationen

Image Gaz

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FAQ

Im Gegensatz zu einem Stromausfall (Panne oder Blackout) wird bei einer Strommangellage weiterhin Strom geliefert, allerdings auf einem reduzierten Niveau. Die Knappheitssituation, die mehrere Tage, Wochen oder Monate andauern kann, ist durch ein Ungleichgewicht zwischen Stromangebot und -nachfrage gekennzeichnet, das auf unzureichende Produktions-, Übertragungs- und/oder Importkapazitäten zurückzuführen ist.

In der Schweiz sprechen wir von einer Mangellage, wenn das Angebot die Nachfrage nicht mehr decken kann und auch der Markt und die Preise keine regulierende Wirkung mehr haben. Es handelt sich um eine Extremsituation mit gravierenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen, die sich nicht vermeiden lassen und der die Wirtschaft nicht allein zu begegnen vermag. Gestützt auf das Landesversorgungsgesetz LVG ordnet der Bundesrat in dieser Situation Interventionsmassnahmen zur Energieversorgung an.

Weitere Informationen

Auf politischer Ebene gibt der Steuerungsausschuss UVEK – WBF die Leitlinien vor. Darin sind auch der Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG), der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE), die Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) sowie die CEOs von Axpo, Alpiq, BKW, Repower und Swissgrid, die Ölindustrie sowie der Direktor des BFE, der Delegierte der WL und der Präsident der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) vertreten. Die Aufgaben des Steuerungsausschusses sind die politische Koordination zwischen Bund und Kantonen, die Beurteilung der Lage auf politischer und strategischer Stufe, die Beurteilung des Handlungsbedarfs und die Vorberatung der Entscheide des Bundesrates.

Die operative Umsetzung der Beschlüsse des Bundesrates in einer Mangellage erfolgt im Strombereich durch die OSTRAL, die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen. Diese wird beim Eintreten einer Strommangellage auf Anweisung der wirtschaftlichen Landesversorgung aktiv. Im Gasbereich hat der Bundesrat den VSG beauftragt, für die technische Umsetzung der Beschlüsse des Bundesrates eine operative Krisenorganisation (KIO) zu bilden sowie ein Konzept für ein Monitoring im Gasbereich auszuarbeiten.

Organigramm Organisation Versorgungssicherheit Energie 2022ff (PDF, 150 kB, 20.07.2022)

Strommangellage sowie Stromausfälle können unser tägliches Leben erheblich beeinträchtigen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich so gut wie möglich auf solche Situationen vorzubereiten:

Die zeitlich befristete Empfehlung des Bundesrats vom September 2022, die Zweistoffanlagen von Gas auf Heizöl umzuschalten, läuft Ende März 2023 aus. An das gleiche Datum waren befristete Erleichterungen der Luftreinhalte-Verordnung und der CO2-Verordnung gekoppelt. Diese Frist war auch mit Blick auf die Energieversorgung gesetzt worden, welche erfahrungsgemäss eine kritische Phase bis zum Frühling kennt.

Die nun wärmere Jahreszeit soll auch dazu genutzt werden, sich auf den kommenden Winter vorzubereiten. Dazu zählen der Unterhalt von Zweistoffanlagen und Heizungen. Diese sollten dann gewartet und die Heizöltanks bereits im Sommerhalbjahr aufgefüllt werden. So können für den kommenden Herbst/Winter logistische Probleme bei den Lieferanten vermieden werden.

Diese Vorbereitungen sind wichtig, da der Winter 2023/24 in Bezug auf die Energieversorgung eine noch grössere Herausforderung werden dürfte.

Der Kanton hat keine direkte Rolle und Kompetenz in Bezug auf die Versorgung, Einschränkung oder Kontingentierung im Energiebereich. Diese Verantwortlichkeiten werden an die betroffenen Wirtschaftszweige delegiert, die auf der Grundlage von Bundesverordnungen handeln.

Der Kanton wird hingegen mit den Auswirkungen von Knappheiten auf seine eigenen Aktivitäten als Energieverbraucher konfrontiert sein und mit den Folgen von Knappheiten, die sich auf Menschen, die Wirtschaft und die Gesellschaft im Allgemeinen auswirken.

Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) entscheidet in der Vorbereitungsphase über den Grad der Verfügbarkeit und beantragt die Phase der geregelten Bewirtschaftung beim Bundesrat. Für die Durchführung einer geregelten Bewirtschaftung muss die Verordnung über die geregelte Bewirtschaftung der elektrischen Energie vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden. Auf dieser Grundlage erlässt das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (DEFR) die Verordnungsvorschriften (Kontingentierung, Auslösung usw.). OSTRAL setzt die Maßnahmen um, die in diesen Verordnungen festgelegt sind, und koordiniert die Aufgaben der Elektrizitätsunternehmen.

In einer Strommangellage können ab einem gewissen Punkt Anwendungen verboten werden, mit dem Ziel, noch stärkere Eingriffe in Wirtschaft und Gesellschaft zu vermeiden. Dies sind die sogenannten Verbrauchseinschränkungen. Welche dies sind, lässt sich im Voraus nicht abschliessend sagen. Der Bundesrat entscheidet je nach Situation und Ausmass der Mangellage, welche Massnahmen ergriffen werden und ob Verbote oder Einschränkungen nötig sind. Bei der Entscheidung berücksichtigt der Bundesrat neben dem Einsparpotenzial und der Umsetzbarkeit der Massnahmen auch die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft.

Bei Verbrauchseinschränkungen und Kontingentierungen von Grossverbrauchern ist es das Ziel, Angebot und Verbrauch auf reduziertem Niveau ins Gleichgewicht zu bringen, damit es nicht zu Netzabschaltungen kommt.

Netzabschaltungen sind die letzte Massnahme, um einen kompletten Zusammenbruch zu verhindern, haben aber bereits einschneidende Folgen für die Bevölkerung und die Wirtschaft.

Grundsätzlich ist jeder Verbraucher elektrischer Energie von einer Strommangellage betroffen und kann durch Verbrauchsreduktion mithelfen, die Mangellage zu bewältigen. Je nach Bewirtschaftungsmassnahme werden aber unterschiedliche Verbrauchergruppen angesprochen. So richtet sich bspw. die Kontingentierung nur an Grossverbraucher mit einem Jahresverbrauch ab 100'000 kWh.

Betreiber kritischer Infrastrukturen werden nicht per se anders behandelt. Allerdings können situationsabhängig bestimmte grundversorgungsrelevante Verbraucher teilweise oder ganz von Bewirtschaftungsmassnahmen ausgenommen werden.