ENERGIEMANGEL - Energiemangel
Energiemangel
Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen über die Energieversorgungssicherheit sowie Informationen für verschiedene betroffene Bereiche.
Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit
Der Bundesrat setzt sich in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren dafür ein, die Versorgungssicherheit der Schweiz laufend zu stärken. Zu diesem Zweck wurden bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen.
Pressemitteilungen
- 19.03.2024 : Bundesrat Rösti unterschreibt Gas-Solidaritätsabkommen mit Deutschland und Italien (Externer Link)
- 01.03.2024 : Bundesrat will Stromreserve gesetzlich verankern (Externer Link)
- 21.02.2024 : Vernehmlassung zur Reduktion des Stromverbrauchs in einer Strommangellage eröffnet (Externer Link)
- 21.02.2024 : Vorlage für sichere Stromversorgung: Start der Vernehmlassung zu Verordnungspaket (Externer Link)
- 31.01.2024 : Freiwilliges Winter-Gassparziel in Reichweite (Externer Link)
- 22.12.2023 : Bundesrat setzt Verordnungsänderung für Winterreserveverordnung in Kraft (Externer Link)
- 29.11.2023 : Spannungserhöhung der Gemmileitung als Massnahme in einer drohenden Strommangellage bereit (Externer Link)
- 29.09.2023: Sicherstellung der Lieferkapazitäten für Erdgas (Externer Link)
- 29.09.2023: Energie: Höhere Flexibilität für die Wirtschaft im Falle einer Strommangellage (Externer Link)
- 22.09.2023 : Bundesrat legt für den Winter 2023/24 wiederum ein freiwilliges Gassparziel fest (Externer Link)
- 14.09.2023 : Dritte Teilmenge der Wasserkraftreserve für kommenden Winter beschafft (Externer Link)
- 28.07.2023: Stromversorgungssicherheit 2025 / 2030 / 2035: ElCom präsentiert neue Analysen zum Umfang notwendiger Reservekapazitäten (Externer Link)
- 28.07.2023 : Energie: Erste Ausschreibung für Reservekraftwerke nach 2026 gestartet (Externer Link)
- 06.07.2023: Zweite Teilmenge der Wasserkraftreserve für kommenden Winter beschafft (Externer Link)
- 06.07.2023: Bundesrat Rösti unterzeichnet in Rom Vereinbarungen für Verkehr und Energie (Externer Link)
- 28.06.2023: Bundesrat zieht eine Gasreserve für den Winter 2024/25 in Betracht (Externer Link)
- 17.03.2023: Bundesrat setzt befristete Reduktion der Restwassermengen vorzeitig ausser Kraft (Externer Link)
- 20.04.2023 : Vorbereitung auf den Winter 2023/24 (Externer Link)
- 03.03.2023: Bundesrat passt Massnahmen für den Fall einer Strommangellage an (Externer Link)
- 21.12.2022: Bundesrat setzt Verordnung über den Betrieb von Reservekraftwerken und Notstromgruppen in Kraft (Externer Link)
- 21.12.2022: Bundesrat bereitet weitere Massnahmen zur Stärkung der Versorgungsicherheit vor (Externer Link)
- 23.11.2022: Massnahmen für den Fall einer Strommangellage gehen in Vernehmlassung (Externer Link)
- 16.11.2022: Entwürfe der Verordnungen für den Fall einer Gasmangellage veröffentlicht (Externer Link)
- 19.10.2022: Bundesrat startet Vernehmlassung zur Winterreserveverordnung (Externer Link)
- 16.09.2022: Beitrag der Bundesverwaltung zur Reduktion des Energieverbrauchs (Externer Link)
- 31.08.2022: Bundesrat startet Sparkampagne (Externer Link)
- 31.08.2022: Massnahmen für eine Gasmangellage gehen in Konsultation (Externer Link)
- 24.08.2022: Bundesrat unterstützt freiwilliges Gas-Sparziel, um Engpässe zu vermeiden (Externer Link)
- 24.08.2022: Bundesrat beschliesst Grundsätze für Gasmangellage (Externer Link)
- 17.08.2022: Bundesrat stärkt für den Winter 2022/23 die Versorgungssicherheit weiter (Externer Link)
- 29.06.2022: Bundesrat und Branche stärken Gas-Beschaffung und bereiten sich auf mögliche Mangellagen vor (Externer Link)
- 17.02.2022: Bundesrat richtet ab dem nächsten Winter eine Wasserkraftreserve ein und plant Reserve-Kraftwerke (Externer Link)
Nützliche Links
Mögliche Maßnahmen bei Energiemangellage
Gas
In einer Situation, in der Gas knapp ist, ist zwar Gas vorhanden, aber nicht in ausreichender Menge. Deshalb würde der Bund in einem ersten Schritt mit gezielten Botschaften dazu aufrufen, den Gasverbrauch zu senken. Parallel dazu kann der Bund Unternehmen mit Zweistoffanlagen anweisen, von Gas auf Heizöl umzuschalten. Schließlich kann der Bundesrat die Verwendung von Gas für bestimmte Anwendungen einschränken oder verbieten. Die Kontingentierung würde zunächst für alle Anlagen von Verbrauchern gelten, die nicht als geschützte Verbraucher eingestuft werden. Zu den geschützten Kunden zählen Haushalte, Fernwärmeanlagen, die Haushalte versorgen, und wichtige soziale Dienste. Auch Krankenhäuser, die Energie- und Wasserversorgung und Notfallorganisationen zählen zu den wesentlichen sozialen Diensten.
Im Gassektor beauftragte der Bundesrat den Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) mit der Einrichtung einer Kriseninterventionsorganisation (KIOS), die für die technische Umsetzung der Bundesratsbeschlüsse zuständig ist und ein Monitoringkonzept für die Gasversorgung ausarbeitet.
Die KIOS Gas ist die Kriseninterventionsorganisation. Sie wird von der WLV beaufsichtigt und greift auf ihre Anweisungen hin bei Gasknappheit ein.
Medienmitteilungen
-
23.09.2022: Der Bundesrat empfiehlt die Umschaltung von Zweistoffanlagen
- 16.09.2022: Umschaltung von Zweistoffanlagen: Bundesrat passt zwei Verordnungen an
Weitere Informationen