Aufgaben und Organisation der Staatsanwaltschaft
Aufgaben und Organisation
Die Staatsanwaltschaft leitet die Strafuntersuchungen, erlässt Einstellungsverfügungen und Strafbefehle und vertritt die Anklage vor den Strafgerichten.
Die Staatsanwaltschaft Wallis ist in der Rechtsanwendung unabhängig. Sie untersteht einer administrativen und finanziellen Kontrolle durch den Staatsrat. Dem Grossen Rat erstattet sie jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.
Die Staatsanwaltschaft Wallis umfasst folgende vier Ämter (Adressen der Ämter):
- das zentrale Amt in Sitten
- das Amt der Region Oberwallis in Visp
- das Amt der Region Mittelwallis in Sitten
- das Amt der Region Unterwallis in St-Maurice.
Die Staatsanwaltschaft Wallis sowie das Amt der zentralen Staatsanwaltschaft werden vom Generalstaatsanwalt geleitet. Dieser wird durch den Generalstaatsanwalt-Stellvertreter vertreten.
Das zentrale Amt der Staatsanwaltschaft ist zuständig:
- für Fälle von besonderer Bedeutung, insbesondere von Wirtschafts- und Drogenkriminalität sowie des organisierten Verbrechens,
- im Bereich der Rechtshilfe,
- im Bereich der Gerichtsstandskonflikte.
Den drei regionalen Ämtern stehen die Oberstaatsanwälte vor. Die regionalen Ämter behandeln die restlichen Bereiche des Strafrechts.
Der Generalstaatsanwalt, der Generalstaatsanwalt-Stellvertreter sowie die drei Oberstaatsanwälte bilden das Büro der Staatsanwaltschaft. Dieses erlässt ein Reglement über die interne Organisation der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, die interne Aufsicht, die Vorkontrolle von Einstellungs-, Nichtanhandnahme-, Sistierungsverfügungen und von Strafbefehlen, die Mitteilungen, die Beziehung zu den Medien und die Archivierung, sowie ein Reglement über die interne Organisation des Büros der Staatsanwaltschaft.
Die Mitglieder des Büros der Staatsanwaltschaft werden vom Grossen Rat gewählt. Die übrigen Staatsanwälte und Substitute werden durch das Büro ernannt.
Liste der Magistraten in alphabetischer Reihenfolge (mit Link zu Interessenbindungen):