2220 Beiträge für anerkannte Formen der gebunden Selbstvorsorge der Ehefrau
2220 Beiträge für anerkannte Formen der gebunden Selbstvorsorge der Ehefrau
Beiträge von Arbeitnehmern und Selbständigerwerbenden an anerkannte Vorsorgeformen im Sinne von Art. 82 BVG sind abzugsfähig.