Handelsregister

Das Handelsregister dient der Konstituierung und der Identifikation von Rechtseinheiten; es bezweckt die Erfassung und Offenlegung rechtlich relevanter Tatsachen und gewährleistet die Rechtssicherheit sowie den Schutz Dritter im Rahmen zwingender Vorschriften des Zivilrechts (Art. 1 HRegV).

 

Schweizerisches Transparenzregister

Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) ist am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten. Es verpflichtet einen Grossteil der schweizerischen Unternehmen sowie bestimmte ausländische Unternehmen, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Schweizerischen Transparenzregister zu melden.

Detaillierte Informationen zu den meldepflichtigen Unternehmen, den Fristen und dem Vorgehen finden Sie unter www.transpareg.admin.ch. Die Meldungen erfolgen ausschliesslich auf elektronischem Weg über www.easygov.swiss.

Kontakt und Öffnung beim Handelsregisteramt

Achtung scheinoffizielle Register: einige Verlagsfirmen geschäften am Rande der Legalität. Diese bieten unnötige Angebote zur "Eintragung" in scheinoffizielle Register an. Bezahlen Sie solche Rechnungen nicht!