Beistand 2022 Wallis

Der Konflikt in der Ukraine betrifft die Bevölkerung. Viele fragen sich, wie sie die Betroffenen vor Ort oder die Schutzsuchenden aus der Ukraine unterstützen können. Auch allgemeine Informationen zum Bevölkerungsschutz werden nachgefragt. Um diese Fragen zu beantworten, wird diese Seite regelmäßig mit den wichtigsten Informationen aus den verschiedenen relevanten Bereichen ergänzt.

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Kontakt

Der Kanton Wallis hat eine Anlaufstelle für Personen eingerichtet, die konkrete Hilfe für ukrainische Flüchtlinge leisten möchten:

027 606 48 74 (Montags bis Freitags, während den Bürozeiten)

oder per E-Mail an beistand2022wallis@admin.vs.ch

FAQ

An wen muss ich mich wenden, um den Schutzstatus S zu erlangen?

Den Schutzstatus S erhalten nur jene Geflüchteten, die sich in einem der Bundesasylzentren registrieren lassen. Für das Oberwallis ist das Bundesasylzentrum in Bern (Morillonstrasse 75, 3007 Bern) am nächsten.

Für das Unterwallis ist das Bundesasylzentrum Boudry zuständig (Rue de l’Hôpital 60, 2017 Boudry; Hotline: +41 58 465 03 03). Die Wartezeit beträgt aktuell zwischen 1 und 3 Tagen.

Um diese Registrierung zu vereinfachen, hat der Bund eine RegisterMe-Webanwendung erstellt. Dort können sich die Personen online anmelden, um einen Registrierungs-Termin in einem Bundesasylzentrum zu vereinbaren. Nach dieser Anmeldung erhalten sie eine Bestätigung, dass ihr Antrag erfasst wurde, sowie eine Bescheinigung über die Übernahme der Arztkosten.

Das Staatssekretariat für Migration hat Informationen aufgeschaltet und Materialien (Poster, Flyer), um Frauen auf der Flucht zu informieren, wo sie Unterstützung erhalten. Die Informationen sind auch auf Ukrainisch und Russisch a. Zögern Sie nicht, sie auszudrucken und zur Verfügung zu stellen.

Dokumente : 

Menschenhandel und andere Formen von Missbrauch: Schützen Sie sich!

Merkblatt zum Umgang mit schutzbedürftigen Kindern aus der Ukraine

 

Wie erhalte ich den Ausweis S?

Der Ausländerausweis S ist ein Ausweis im Kreditkartenformat, der vom Gastkanton ausgestellt wird. Neben Ihren Daten erhält er Ihr Foto sowie Ihre Unterschrift. Sobald Sie sich in einem der Bundesasylzentren oder online registriert haben, werden Ihre Daten an den Kanton weitergeleitet, der Sie aufnehmen wird.

Wenn Sie dem Kanton Wallis zugeteilt wurden, wird Ihnen die Dienststelle für Bevölkerung und Migration innerhalb weniger Tage nach Ihrer Anmeldung einen Brief mit einem Link und einem QR-Code zustellen. Mit diesem Code können Sie einen Termin in unserem Ausweiszentrum in Sitten oder Visp vereinbaren, um Ihr Foto und Ihre Unterschrift zu erfassen. Es ist zwingend, im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren, bevor Sie sich dorthin begeben.

Nach Ihrem Besuch im Ausweiszentrum erhalten Sie Ihren Ausländerausweis per Einschreiben an Ihre Wohnadresse zugestellt.

 

Beispiel Permis S

Verlängerung Ausweis S

Der Bundesrat hat beschlossen, den Schutzstatus S für ukrainische Staatsangehörige nicht vor dem 4. März 2026 aufzuheben. Die Kantone müssen die Gültigkeit der S Bewilligungen um ein Jahr verlängern.

Die betroffenen Personen werden in Kürze eine Verfallsanzeige des Staatssekretariats für Migration erhalten, in der sie aufgefordert werden, sich bei der Wohngemeinde zu melden, um die Verlängerung ihres abgelaufenen Aufenthaltstitels zu beantragen. In dieser Mitteilung werden sie aufgefordert, eine Kopie ihres Personalausweises, die Ausweis S vorzulegen und jede Änderung der personenbezogenen Daten (insbesondere die Adresse), sowie ihre berufliche Situation mitzuteilen.

Die neuen, verlängerten Bewilligungen werden, per Einschreiben, direkt an die betroffenen Personen geschickt. Im Falle eines Adressfehlers oder einer Nichtabholung bei der Post, werden diese Sendungen zurück an die Dienststelle für Bevölkerung und Migration gesandt.

Was passiert bei Krankheit, Unfall, Bedarf an Medikamenten oder medizinischer Behandlung?

Wer sich bei der Hotline gemeldet oder bereits den Schutzstatus S erhalten hat oder über eine private Kranken- und Unfallversicherung verfügt, erhält die Arzt- und Arzneimittelkosten vergütet

Können Personen mit Schutzstatus S arbeiten?

Alle Personen, die über den Status S oder über die positive Entscheidung der Gewährung des Status S vom Bund verfügen, können in der Schweiz einer unselbstständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.

Der Arbeitnehmer muss nicht auf die Aufenthaltsbewilligung S im Kreditkartenformat warten, um eine Arbeitsbewilligung zu beantragen. Die Entscheidung des SEM über die Gewährung des vorübergehenden Schutzes ist ausreichend.

Jegliche Erwerbsaufnahme oder Stellenwechsel erfordert eine vorgängige Bewilligung. Diese soll ihren Schutz vor Missbrauch und Lohndumping gewährleisten. Die Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen den üblichen Bedingungen des jeweiligen Orts, des Berufs und der Branche entsprechen.

Wie sieht das Einstellungsverfahren aus?

Alle Informationen in Zusammenhang mit dem Einstellungsverfahren einer Person mit Status S können auf der Webseite der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) - Ausländische Arbeitskräfte www.vs.ch/de/web/sict/arbeitsbewilligungen abgerufen werden.

Der Arbeitgeber füllt das Formular «Antrag auf Arbeitsbewilligung für zu schützende Personen - Status S» aus, unterschreibt es selbst und lässt es den Arbeitnehmer ebenfalls unterschreiben. Schliesslich stellt er es zusammen mit dem Arbeitsvertrag der DIHA an die E-Mail-Adresse Sict-permis-s@admin.vs.ch zu.

Die DIHA behält sich das Recht vor, die Bearbeitung des Antrags auf Arbeitsbewilligung in Rechnung zu stellen.

Die Erwerbstätigkeit kann aufgenommen werden, sobald die von der DBM ausgestellte Arbeitsbewilligung erhalten wurde.

Welcher Art von Arbeit?

Jegliche Art von Arbeit, ohne Einschränkung des Tätigkeitsfelds, unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit.

Die Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen den Bedingungen des Orts und der Branche entsprechen.

Ist es möglich eine Lehre zu machen?

Ja, genauso wie für die Erwerbstätigkeit muss eine Arbeitsbewilligung beantragt werden. Es stehen jedoch alle Tätigkeitsfelder offen.

Telearbeit für einen ausländischen Arbeitnehmer oder Selbstständigen?

Personen mit Status S, die ihre berufliche Tätigkeit in Form von Telearbeit für einen ausländischen Arbeitgeber (zum Beispiel für ihren früheren Arbeitgeber in ihrem Heimatland) verrichten oder ihre bestehende selbstständige Erwerbstätigkeit ohne Einfluss auf den Schweizer Arbeitsmarkt fortsetzen, müssen keine Arbeitsbewilligung für die Fortsetzung ihrer Tätigkeit beantragen.

Ukrainische Flüchtlinge mit Hunden oder Katzen

Die vorübergehenden Erleichterungen der Einreisebedingungen für Hunde und Katzen aus der Ukraine werden per 1. August 2023 aufgehoben. Ab diesem Datum gelten für Tiere aus der Ukraine wieder die üblichen Einfuhrbedingungen, nämlich:

  • Die Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein ;
  • Die Tiere müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein ;
  • Ein Bluttest, der an dem Tier vor der Einfuhr und frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt wird, muss nachweisen, dass es über einen ausreichenden Impfschutz verfügt.

Importierte Tiere müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Einfuhr einem Tierarzt vorgestellt werden. Falls die Einfuhrbedingungen nicht erfüllt sind, wird eine administrative Verfügung erlassen, in der die erforderlichen sanitären Massnahmen festgelegt werden. Diese Verfügung wird vom kantonalen Veterinäramt kostenlos erlassen, allerdings müssen alle tierärztlichen Kosten von der Person getragen werden, die das Tier einführt.

Einzelheiten zu den Einfuhrbedingungen finden Sie auf der Website vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV:

Hunde, Katzen und Frettchen (admin.ch)

Vögel (admin.ch)

Wie wird die Einschulung von Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine organisiert?

In der obligatorischen Schule werden Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine, soweit möglich, in eine Regelklasse integriert und erhalten eine Betreuung für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler.

Dürfen Personen mit einem Schutzstatus S Auto fahren?

Ukrainische Staatsangehörige mit Schutzstatus S dürfen Auto fahren.

Der ukrainische digitale Führerschein wird in der Schweiz (Fahrten auf Schweizer Boden) anerkannt, wenn er in einer Sprache und mit Schriftzeichen ausgestellt ist, die in der Schweiz verstanden werden können. Er kann nach den üblichen Verfahren gegen einen Schweizer Führerschein eingetauscht werden. Wenn der Führerschein in kyrillischer Schrift verfasst ist, muss, um einen Schweizer Führerschein zu erhalten, zusätzlich zum ukrainischen Führerschein ein international anerkannter Führerschein oder eine beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden. Ukrainische Führerscheine, die ab dem 24. Februar 2022 (Beginn der russischen Offensive) abgelaufen sind, werden weiterhin als gültig betrachtet und können ebenfalls wie oben beschrieben umgetauscht werden. Inhaber eines ukrainischen Führerscheins, der vor dem 24. Februar 2022 abgelaufen ist, müssen eine Kontrollfahrt absolvieren. Bis zu dieser Kontrollfahrt erhalten sie eine begrenzte Fahrberechtigung (2 Monate) für die Vorbereitung und Validierung dieser Kontrollprüfung. 

Ukrainer, die keinen gültigen Führerschein nachweisen können, können andere Nachweise erbringen (gemäss ASTRA-Ausnahmeregelung vom 7. April 2022) und eine Kontrollfahrt absolvieren, um einen Schweizer Führerschein zu erhalten. Im Falle des berufsmässigen Fahrens müssen die antragstellenden Ukrainer zudem eine theoretische Prüfung sowie eine verkehrsmedizinische Prüfung absolvieren.

Diese Schritte müssen beim Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt vollzogen werden.

Dokument: Ausnahmen von Strassenverkehrsrechtsregelungen betreffend die Fahrberechtigung von Personen aus der Ukraine

 

Informationen für die Bevölkerung

Zivilschutzräume (Wallis)

Es gibt immer mehr Anfragen aus der Bevölkerung, welche Schutzräume im Notfall aufgesucht werden müssen. Der Kanton Wallis verfügt über genügend Schutzplätze für alle seine Einwohner. Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn die Situation es erfordert. Wenn die Sirenen ausserhalb des jährlichen Tests ertönen, ist die Bevölkerung potenziell gefährdet. In diesen Fällen sollten Sie Radio hören, die Anweisungen der Behörden befolgen und Ihre Nachbarn informieren.

Vorrat an Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs

Als Vorsichtsmaßnahme ist es immer ratsam, Vorräte zu haben, sowohl in normalen Zeiten als auch in der aktuellen Situation. Mehr über das Anlegen von Haushaltsvorräten erfahren Sie auf der entsprechenden Website des Bundes. Vermeiden Sie jedoch überflüssige und unnötige Reserven.

Einnahme von Jodtabletten

Kaliumiodidtabletten werden vorsorglich an Personen verteilt, die sich regelmäßig in einer Gemeinde aufhalten, die sich im Umkreis von 50 Kilometern um ein Schweizer Kernkraftwerk befindet. Für die Gebiete außerhalb dieser Zonen verfügen die Kantone über einen Vorrat an Tabletten, die im Falle eines Zwischenfalls an die gesamte Bevölkerung verteilt werden. Die Tabletten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Gesundheitsbehörden eingenommen werden. In der Schweiz wäre es zum Beispiel Aufgabe der Nationalen Alarmzentrale (NAZ), entsprechende Verhaltensanweisungen in den Medien zu verbreiten. Zudem würden die Sirenen ausgelöst und Warnmeldungen über die App Alertswiss verbreitet.

Aufgrund der aktuellen Situation erfordert kein Szenario die Verteilung oder Einnahme von Jodtabletten. Der Kanton Wallis ist bereit, die Verteilung auf Anordnung des Bundes auszulösen.

Hier finden Sie alle nützlichen Informationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz, die in der ganzen Schweiz gültig sind.

Link zur Applikation Alertswiss.