Hotline Bundesamt für Gesundheit
+41 58 463 00 00
(täglich von 06H bis 23H)
Hotline Kanton Wallis
+41 58 433 0 144
(Montags bis Freitags, 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr,
am Samstag und Sonntag von 8 Uhr bis 12 Uhr)
und contact.covid19@psvalais.ch
Auskünfte über die Massnahmen und Veranstaltungen
info.covid@ocvs.ch
Sämtliche Mails werden schnellstmöglich in der Reihenfolge ihres Eintreffens bearbeitet. Zurzeit wird eine sehr hohe Anzahl von Anfragen registriert.
Kanton Wallis
Kampagnenbilder - Horizontal
Kampagnenbilder - Vertikal
Bundesamt für Gesundheit
Kampagnenbilder «So schützen wir uns»
INFO Coronavirus
News
Lockerung der COVID-19-Massnahmen für APH-Bewohner 23.02.2021
Die Impfung ist ein wichtiger Schritt, um Menschen vor den schweren Folgen von COVID-19-Infektion zu schützen. Durch die Impfung eines grossen Teils der APH-Bewohner können die ergriffenen Massnahmen im Kampf gegen COVID-19 ab dem 27. Februar 2021 gelockert werden, abhängig vom Fortschritt der Impfung in jeder Einrichtung.
Die APH werden aufgefordert, die eingeführten Massnahmen schrittweise zu lockern. Einige gemeinsame Aktivitäten können so wieder organisiert werden. Ebenso werden Ausflüge von Bewohnern (Spaziergänge, Wochenendausflüge, Essen mit Angehörigen usw.) schrittweise genehmigt. Schliesslich werden die Dauer der Besuche sowie die Anzahl der Besucher nicht mehr beschränkt. Die allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln bleiben weiterhin in Kraft.
COM Erweiterung der Teststrategie 05.02.2021
Verkürzte Quarantäne bei negativem Test 05.02.2021
Die Dauer der Quarantäne kann gemäss der Änderung der Bundesverordnung über Massnahmen in besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19 Epidemie unter bestimmten Bedingungen verkürzt werden.
Zu diesem Zweck muss eine Person, die nach engem Kontakt mit einem SARS-CoV-2 positiven Fall für 10 Tage unter Quarantäne gestellt wird, ein negatives Testergebnis für COVID-19 aufweisen. Dieser Test kann frühestens am 7. Tag der Quarantäne durchgeführt werden. Die Kosten für den Test werden von der Person in Quarantäne getragen. Wenn das Testergebnis negativ ist, kann die persönliche schriftliche Bestätigung ausschliesslich per E-Mail an quarantaine.covid19@psvalais.ch gesendet werden, um eine Verkürzung der Quarantäne zu beantragen.
Der Antrag wird so schnell wie möglich bearbeitet, und ein neuer Entscheid zur Beendigung der Quarantäne mit sofortiger Wirkung wird umgehend per E-Mail versandt. Bestimmte Bedingungen, wie z. B. die Verpflichtung, die Maske ausserhalb des Hauses zu tragen und die Einhaltung des sozialen Abstandes, müssen nach Aufhebung der Quarantäne eingehalten werden.
Die neue Regelung tritt am 8. Februar 2021 in Kraft.
Epidemiologische Situation im Wallis
Die Statistiken über die epidemiologische Situation im Kanton Wallis zeigen die laufende Entwicklung der Fallzahlen sowie eine wöchentliche Zusammenfassung einschließlich Statistiken über die Anzahl der positiv getesteten Personen, Spitalaufenthalte und Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19.
Rückverfolgung der Kontakte und Quarantäne
Eine Untersuchung des Umfeldes wird durchgeführt, um Personen zu identifizieren, die in engem Kontakt mit einem positiven COVID-19 Fall standen. Gesucht werden Personen, die im gleichen Haushalt wie der bestätigte Fall leben, sowie Personen, die während der Ansteckungszeit, d.h. von 48 Stunden vor dem Auftreten der Symptome bis 10 Tage nach ihrem Auftreten, engen Kontakt mit dem bestätigten Fall hatten (weniger als 1,50 Meter für mindestens 15 Minuten ohne Schutzmassnahmen). Die Kontakte werden für 10 Tage unter Quarantäne gestellt.
Positive Fälle und Personen, die sich in Quarantäne begeben müssen, werden vom Contact-Tracing-Team per Telefon oder SMS kontaktiert.
Richtlinie über die Quarantäne für Personen, die einer zwingend notwendigen Tätigkeit nachgehen.
Vorzeitige Entlassung aus der Quarantäne
Die Dauer der Quarantäne kann unter bestimmten Bedingungen verkürzt werden. Dazu muss die in Quarantäne befindliche Person negativ auf COVID-19 getestet werden. Dieser Test kann frühestens ab dem 7. Tag der Quarantäne durchgeführt werden. Die Kosten für den Test sind von der Person in Quarantäne selbst zu tragen.
Wenn das Testergebnis negativ ist, kann die persönliche schriftliche Bestätigung ausschliesslich per E-Mail an quarantaine.covid19@psvalais.ch gesendet werden, um eine Verkürzung der Quarantäne zu beantragen. Der Antrag wird so schnell wie möglich bearbeitet, im Prinzip noch am selben Tag, und eine neue Entscheidung zur Beendigung der Quarantäne mit sofortiger Wirkung wird umgehend per E-Mail versandt. Bestimmte Bedingungen, wie z. B. die Verpflichtung zum Tragen der Maske ausserhalb der Wohnung und die Einhaltung des sozialen Abstandes, müssen nach Aufhebung der Quarantäne eingehalten werden.
SwissCovid-Applikation
Die SwissCovid App für Mobiltelefone (Android/iPhone) wurde als Ergänzung zum Contact Tracing entwickelt, um die Übertragungsketten zu unterbrechen. Wenn ein Benutzer der SwissCovid App positiv auf das Coronavirus getestet wurde, sendet ihm das Kantonsarztamt einen "COVID-Code" zu, mit dem er die Benachrichtigungsfunktion der App aktiviert kann. Andere App-Nutzer, die sich, als er ansteckend war, in der Nähe des positiv Getesteten befanden, erhalten eine automatische Benachrichtigung ohne darüber informiert zu werden, von wem die Ansteckung ausging.
Die Benachrichtigung wird ausgelöst, wenn sich der Anwender während desselben Tages mindestens 15 Minuten lang und in weniger als 1,5 Metern Entfernung von einer infizierten Person aufgehalten hat. Die Benachrichtigung macht den Anwender auf Folgendes aufmerksam: Er sollte sich bei spezifischen Symptomen sofort testen lassen; er sollte den Kontakt mit anderen Personen möglichst vermeiden, da er selber bereits ansteckend sein kann.
Wo kann man sich impfen lassen?
Arztpraxen
Je nach verfügbaren Dosen ist es möglich, sich vom Hausarzt oder von einem Arzt in der Region impfen zu lassen (siehe Liste der Walliser Ärztegesellschaft).
Impfzentren
Aufgrund der begrenzten Anzahl von vorhandenen Dosen sind die Impfzentren vor allem für Risikopersonen gedacht, deren behandelnde Ärzte keine Impfung gegen COVID-19 durchführen. Dabei handelt es sich um:
- Personen ab 75 Jahren
- Personen mit chronischen Erkrankungen mit hohem Risiko, unabhängig vom Alter.
Nach einer COVID-19-Erkrankung wird empfohlen, mit der Impfung 3 Monate zu warten.
Personen, die nicht in eine der oben genannten Kategorien fallen, werden gebeten, zu warten, bis weitere Impfstoffe verfügbar sind.
Anmeldung
Impfungen sind ausschliesslich mit Anmeldung über die Adresse https://vs.covid-vaccin.ch möglich (siehe Anmeldeverfahren und FAQ).
Bei Problemen beantwortet die Hotline des Kantons Wallis unter +41 58 433 0 144 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00) Ihre Fragen.
Personen ohne Anmeldung können nicht betreut werden.
Am Tag der Impfung, bringen Sie Ihre Identitätskarte und, falls vorhanden, Ihr Impfbüchlein sowie eine Hygienemaske mit, die den aktuellen Standards entspricht.
Prioritäre Zielgruppen
Personen ab 75 Jahren und Personen mit chronischen Erkrankungen mit hohem Risiko, unabhängig vom Alter
Impfung möglich ab dem 11. Januar 2021
Voranmeldung per E-Mail oder telefonisch bei Ihrem Arzt oder dem Arzt in Ihrer Region (Liste auf der Website der VSÄG verfügbar)
um die Organisation zu erleichtern:
- vollständigen Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse, Telefon, E-Mail, den Namen Ihres Hausarztes, eventuelle chronischen Krankheiten und/oderschweren Allergien angeben
- die Informationsdokumente des BAG lesen
- die Liste der Krankheiten mit hohem Risiko für Komplikationen einsehen
Personen zwischen 65 und 74 Jahren und Personen unter 65 Jahren mit einer chronischen Erkrankung, die in der 1. Phase nicht geimpft wurden
Impfung voraussichtlich ab Ende Februar 2021 möglich
Voranmeldung per E-Mail oder Telefon bei Ihrem Arzt oder dem Arzt in Ihrer Region (Liste auf der Website der VSÄG verfügbar)
um die Organisation zu erleichtern:
- geben Sie Ihren vollständigen Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse, Telefon, E-Mail, den Namen Ihres Hausarztes, welche chronischen Krankheiten Sie haben und ob Sie unter schweren Allergien leiden, an
- lesen Sie die Informationsdokumente des BAG
Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Personal, welches gefährdete Personen betreut
Impfung voraussichtlich bereits ab Februar 2021 möglich
Impfung wird von der Gesundheitseinrichtung organisiert
Personen mit engem Kontakt (im gleichen Haushalt lebend) zu gefährdeten Personen
Impfung voraussichtlich ab März 2021 möglich
Voranmeldung bei einem Impfzentrum (Kontaktdaten später verfügbar) oder per E-Mail/Telefon bei Ihrem Arzt oder dem Arzt in Ihrer Region (Liste auf der Website der VSÄG verfügbar)
Menschen in Gemeinschaftseinrichtungen mit Infektionsrisiko und Ausbruchspotenzial (z. B. Behinderteneinrichtungen)
Impfung voraussichtlich ab März 2021 möglich
Impfung wird von der Einrichtung organisiert
Erwachsene Bevölkerung ohne besonderes Risiko
Impfung wahrscheinlich ab April-Mai möglich, abhängig vom Eintreffen der Impfstoffdosen
Voranmeldung bei einem Impfzentrum (Kontaktdaten später verfügbar), in einer Apotheke oder per E-Mail/Telefon bei Ihrem Arzt oder dem Arzt in Ihrer Region (Liste auf der Website der VSÄG verfügbar)
FAQ
Die Impfung löst eine Immunantwort aus, die das für COVID-19 verantwortliche Virus bei einer Ansteckung unschädlich macht. Sie findet auf freiwilliger Basis statt. Detaillierte informationen sind auf dem Impf-Infohub des BAG oder bei der nationalen Infoline Covid-19-Impfung (täglich 6 bis 23 Uhr): +41 58 377 88 92 verfügbar.
- um sich vor einer Ansteckung mit COVID-19 und möglichen Komplikationen zu schützen
- um die Zahl der Hospitalisierungen zu senken und so die Betreuung all jener Personen zu gewährleisten, die eine Behandlung benötigen
- um die negativen gesundheitlichen, psychischen, sozialen wie wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu reduzieren und die Rückkehr zu einem normalen Leben zu ermöglichen
Es sind pro Person zwei Impfdosen notwendig, die in einem Abstand von einem Monat verabreicht werden. Der erwartete Impfschutz tritt etwa sieben Tage nach der Verabreichung der zweiten Dosis ein.
Die Impfung ist für die Bevölkerung kostenlos. Die Kosten der Impfung werden vollständig von der Krankenversicherung (ohne Franchise oder Selbstbehalt), den Kantonen und dem Bund übernommen.
Da die Impfstoffe von Swissmedic zugelassen wurden, erfüllen sie hohe Anforderungen in Bezug auf Herstellung, Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit. Laut den von Swissmedic ausgewerteten Studiendaten beträgt der Impfschutz für Erwachsene sieben Tage nach der Verabreichung der zweiten Impfdosis über 90 %. Die während der Zulassungsstudien am häufigsten beobachteten Nebenwirkungen sind mit denen einer Grippeimpfung vergleichbar. Weitere Informationen finden sie auf der Website des BAG.
Obligatorische Quarantänemassnahmen für Reisende aus bestimmten Risikogebieten
Der Bundesrat hat beschlossen, dass ab dem 6. Juli 2020 eine Quarantänepflicht für Personen gilt, die aus einem Staat oder einem Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gemäss der Liste des Bundesamtes für Gesundheit.
Jede Person, die sich im einem Staat oder einem Gebiet mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus aufgehalten hat, ist verpflichtet das folgende Verfahren einzuhalten:
- sich auf direktem Weg in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben;
- sich während 10 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten (Quarantäne);
- die Ankunft in der Schweiz innerhalb von zwei Tagen bei den zuständigen kantonalen Behörden zu melden.
Personen, die sich als Transitpassagiere weniger als 24 Stunden in einem Staat oder einem Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben, sind von der Quarantäne ausgenommen.
Für den Kanton Wallis kann die Rückreise in die Schweiz wie folgt gemeldet werden:
- telefonisch unter 058 433 0 144. An diese Hotline können auch alle anderen Fragen in Zusammenhang mit COVID-19 gerichtet werden.
- mittels Online-Formular.
- per Mail: contact.covid19@psvalais.ch
Weitere Informationen sind hier sowie auf www.promotionsantevalais.ch abrufbar.
Was sind die Symptome?
Die häufigsten Symptome sind:
- Symptome akuter Atemwegserkrankungen (z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Brustschmerzen) und/oder
- Fieber und/oder
- Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns und/oder
- akute Verwirrtheit oder Verschlechterung des Allgemeinzustandes bei älteren Menschen
- Muskelschmerzen
- Kopfschmerzen
- Allgemeine Schwäche
- Schnupfen
- Magen-Darm-Symptome (z. B. Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen)
- Hautausschläge (z. B. Pseudo-Frostbeulen, urtikarielle, vesikuläre oder morbilliforme Exantheme)
Wer muss sich testen lassen?
Alle Personen ab 12 Jahren, die Symptome aufweisen, die für COVID-19 sprechen (siehe oben), müssen sich testen lassen.
Falls Sie Symptome zeigen, bleiben Sie zu Hause und vermeiden Sie sämtliche Kontakte mit anderen Personen.
Um zu erfahren, ob Sie sich testen lassen müssen, führen Sie die Selbsteinschätzung auf www.coronacheck.ch durch.
Bis Sie das Testergebnis erhalten, bleiben Sie zu Hause und vermeiden Sie sämtliche Kontakte mit anderen. Folgen Sie anschliessend den Anweisungen, die Ihnen mit dem Testergebnis übermittelt werden.
Falls Ihnen nicht empfohlen wird, sich testen zu lassen, warten Sie nach dem Abklingen der Symptome mindestens 24 Stunden ab, bevor Sie das Haus verlassen. Falls erneut Symptome auftreten, führen Sie noch einmal die Selbsteinschätzung durch.
Bei anhaltenden (> 3 Tage) Symptomen oder beim schlechten Allgemeinzustand kontaktieren Sie einen Kinderarzt/eine Kinderärztin.
Kinder unter 12 Jahren, die leichte Symptome zeigen, müssen nicht unbedingt getestet werden, es sei denn, der Kinderarzt/die Kinderärztin ist anderer Meinung.
Falls Sie Symptome zeigen, bleiben Sie zu Hause und vermeiden Sie sämtliche Kontakte mit anderen Personen.
Um zu erfahren, ob Sie sich testen lassen müssen, führen Sie die Selbsteinschätzung auf www.coronacheck.ch durch.
Bis Sie das Testergebnis erhalten, bleiben Sie zu Hause und vermeiden Sie sämtliche Kontakte mit anderen. Folgen Sie anschliessend den Anweisungen, die Ihnen mit dem Testergebnis übermittelt werden.
Falls Ihnen nicht empfohlen wird, sich testen zu lassen, warten Sie nach dem Abklingen der Symptome mindestens 24 Stunden ab, bevor Sie das Haus verlassen. Falls erneut Symptome auftreten, führen Sie noch einmal die Selbsteinschätzung durch.
Wo kann man sich testen lassen?
Personen ab 12 Jahren
Der Test kann mit ärztlicher Beratung in der Mehrheit der Arztpraxen oder in einem der folgenden Zentren durchgeführt werden:
-
Visp
Spital Visp, Nofallstation, Pflanzettastrasse 8
Täglich 24h/24 -
Sitten
Spital Sitten, Nofallstation, Av. Grand-Champsec 80
Täglich 24h/24 -
Sitten
Policlinique de Valère, Av. de la Gare 27
www.cliniquevalere.ch/urgences
Von Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:30 Uhr, auf Voranmeldung: 027 327 19 11 -
Martinach
Spital Martinach, Nofallstation, Av. de la Fusion 27
Täglich 24h/24 -
Monthey
Permanence médicale du Chablais, Route de Morgins 54
www.hopitalrivierachablais.ch/permanence-chablais
Täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr -
Vouvry
Maison de la Santé du Haut-Lac, Rue Grand’Vigne 6
Von Montag bis Freitag, auf Voranmeldung: 024 482 00 90 -
Rennaz
Spitalzentrum Rennaz, Nofallstation, Route du Vieux-Séquoia 20
https://www.hopitalrivierachablais.ch/urgences
Täglich 24h/24
Wenn Sie keine Symptome haben oder wenn Sie leichte Symptome haben und keinen Arzt aufsuchen möchten
-
Visp
nur nach Vereinbarung, vorzugsweise online unter http://www.hopitalvs.ch/covid-test oder telefonisch unter 027 604 22 88 (12:00 bis 13:00 Uhr) -
Siders
Théâtre des Halles, Rte de l’Ancien Sierre 13, Drive-in, Laboratorium Salamin, Montag bis Samstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, auf Voranmeldung: https://covid.labosalamin.ch -
Sitten
nur nach Vereinbarung, vorzugsweise online unter http://www.hopitalvs.ch/test-covid oder telefonisch unter 027 603 19 68 (10:00 bis 12:00 Uhr) -
Sitten
Policlinique de Valère, Av. de la Gare 27
www.cliniquevalere.ch/urgences
Von Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:30 Uhr, auf Voranmeldung: 027 327 19 11 -
Conthey
Neben der Mehrzweckhalle, drive-in, Laboratorium SYNLAB
Von Montag bis Samstag, auf Voranmeldung: https://booking.mysynlab.ch/drive-in-vs -
Martinach
Nur nach Vereinbarung, vorzugsweise online unter http://www.hopitalvs.ch/test-covid oder telefonisch unter 027 603 19 68 (10:00 bis 12:00 Uhr) -
Champéry
Cabinet Médical de Champéry, Route de la Fin 26
Auf Voranmeldung: https://dr-connebert.reservio.com/
- Val D’Illiez
Centre et Permanence médicale de Val D'Illiez, Route de Champéry 22, täglich, mit Vereinbarung, 024 477 35 11
-
Monthey
Labor Analab AG, Av. de la Gare 42
Von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr, sowie Samstag von 9:00 bis 12:00 Uhr, mit oder ohne Vereinbarung, 027 544 40 50 -
Collombey
cabinet médical du Verger, Ch. du Verger 3
Auf Voranmeldung: www.cmv.agenda.ch -
Vouvry
Maison de la Santé du Haut-Lac, Rue Grand’Vigne 6
Auf Voranmeldung: mshl-generalistes.agenda.ch oder www.mshl.ch -
Vevey
Avenue de la Prairie 3
nur nach Vereinbarung, vorzugsweise online unter www.hopitalrivierachablais.ch/depistage-covid oder telefonisch unter 079 619 71 53
Was ist ein Schnelltest?
- Der Schnelltest wird wie bei den molekularbiologischen Tests (PCR) mit einem Nasen-Rachen-Abstrich durchgeführt.
- Das Resultat ist nach 15 Minuten verfügbar.
Für wen sind die Schnelltests bestimmt?
Schnelltests werden nur unter bestimmten Bedingungen empfohlen, nämlich:
- seit weniger als 4 Tagen Symptome von COVID-19 aufweisen
- keine gefährdete Person sein
- nicht hospitalisiert werden und
- keine Pflegeperson mit direktem Kontakt mit Patienten sein.
Sollte zusätzlich zu einem negativen Schnelltest ein PCR-Test durchgeführt werden?
Ja, in folgenden Fällen:
- hoher klinischer Verdacht (z.B. Vorhandensein typischer Symptome nach Kontakt mit einem bestätigten Fall) oder
- Verschlimmerung der Symptome oder Auftreten neuer Symptome oder
- Anhalten der Symptome (keine Besserung) für zwei oder mehr Tage
Wo kann ein Schnelltest durchgeführt werden?
Der Schnelltest kann in den meisten Arztpraxen durchgeführt werden oder in:
- vom Kanton aufgeführte Testzentren (siehe vorherige Rubrik)
- den folgenden Apotheken und Zentren:
- Naters, DorfApotheke AG, Landstr. 2 3904 Naters, auf Voranmeldung unter https://dorf-apotheke.online.klara.ch/de/home
- Glis, Apotheke Simploncenter, Kantonsstrasse 58, auf Voranmeldung unter coronatest@apotheke-simploncenter.ch
- Glis, City Apotheke, Apotheke Dr Guntern, Testzentrum, Gliserallee 68, auf Voranmeldung unter www.drguntern.ch
- Chalais, Ma Pharmacie de Chalais SA, Rue de la Forge 15, auf Voranmeldung unter https://mapharmacie.ch/test-covid-19/
- Siders, BENU Pharmacie Bonvin, Avenue Général-Guisan 30, 3960 Sierre, auf Voranmeldung unter https://shop.benu.ch/fr/depistage-covid-19-test-pcr-et-antigenique-en-pharmacie
- Crans-Montana, Drive-in, Parkplatz östlich der Tennishalle des Kongresszentrums Le Régent (Rue du Bisse), ohne Voranmeldung, www.crans-montana.ch/testcovid
- Sitten, Pharmacie du Midi, Place du Midi 20, auf Voranmeldung, www.pharmaciedumidi.ch
- Sitten, Sun Store Sion Métropole, Avenue de France 14-20, auf Voranmeldung, 058 878 59 00
- Sitten, BENU Pharmacie Tourbillon, Avenue de Grand-Champsec 30, 1950 Sion, auf Voranmeldung unter https://shop.benu.ch/fr/depistage-covid-19-test-pcr-et-antigenique-en-pharmacie
- Conthey, Sun Store Conthey Forum, Route des Rottes 15, auf Voranmeldung, 058 878 52 60
- Conthey, Pharmacie Benu Châteauneuf, Route des Rottes 50, auf Voranmeldung, https://shop.benu.ch/fr/depistage-covid-19-test-pcr-et-antigenique-en-pharmacie
- Saillon, Pharmacie de Saillon, Route de Fully 11, auf Voranmeldung, 027 744 29 31
- Fully, Pharmacie von Roten Village, Rue de la Poste 12 , auf Voranmeldung unter www.pharmacie-vonroten.ch und/oder info@pharmacie-vonroten.ch
- Orsières, Pharmacie d’Orsières, Place Centrale 10, auf Voranmeldung, https://pharmacie-orsieres.ch/
- Verbier, Centre de dépistage de tests rapides, Parking Périn, Chemin de Cli, Täglich von 8 :30 bis 12:30 Uhr, Auf Voranmeldung https://www.onedoc.ch/fr/centre-de-depistage-covid/bagnes/pb61l/depistage-covid-19-verbier
- Collombey, Pharmacie Sunstore, Centre Coop Parc du Rhône, Route de Montagnier, auf Voranmeldung unter https://www.sunstore.ch/fr/pharmacie-sun-store-collombey
- Vouvry, Pharmacieplus Grand'Vigne, Rue du bourg dernier 23, auf Voranmeldung unter https://pharmavouvry.ch/tests-rapides-covid-19/
Wer bezahlt?
Siehe entsprechende Rubrik weiter unten.
Kinder unter 12 Jahren
Kontaktieren Sie einen Kinderarzt/eine Kinderärztin oder suchen Sie die pädiatrische Notfallstation der Krankenhäuser Visp, Sitten oder Rennaz auf.
Wer bezahlt?
Nationale Massnahmen
Kantonale Massnahmen
Einzelne Massnahmen, die bereits auf kantonaler Ebene angewandt werden und die über die Bestimmungen des Bundes hinausgehen, bleiben weiterhin in Kraft.
- Der Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort auf Märkten ist verboten
- Parteiversammlungen sind verboten
- In den Schulen ab dem 3. Zyklus (Orientierungsschule) gilt die Maskenpflicht ebenfalls.
- Genehmigung von Besuchen in APH und Spitälern unter strengen Auflagen können je nach der gesundheitlichen Situation der betreffenden Einrichtung festgelegt werden
Unterstützung für die Wirtschaft
Die Covid-19-Pandemie hatte erhebliche Auswirkungen auf unternehmensunterstützende Massnahmen. Um die durch die gesundheitliche Situation bedingten Einschränkungen auszugleichen, hat der Staatsrat verschiedene Hilfspakete beschlossen, die diejenigen des Bundes ergänzen.
Die jüngsten Änderungen des Rahmens auf Bundesebene erlauben es dem Staatsrat nun, das System anzupassen, indem der Kreis der Begünstigten erweitert und das Bewilligungsverfahren vereinfacht wird.
Informationen zur Unterstützung für Unternehmen.
Informationen über den Stand der Bearbeitung von Anfragen.
Kurzarbeit und Stellenmarkt
Die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit hat spezifische und vereinfachte Verfahren für Anträge auf Kurzarbeit sowie für Arbeitssuchende eingeführt. Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate verlängert. Weitere Einzelheiten zu dieser Massnahme sind auf der Webseite des Bundes zu finden.
Verlängerung Kurzarbeits-Gesuch
Unternehmen, die einen für 3 Monate gültigen positiven Kurzarbeits-Entscheid erhalten haben, müssen vor dessen Ablauf eine Verlängerung beantragen.
Bitte füllen Sie das Online-Formular für KAE-Voranmeldungen aus, das auf der Website der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit verfügbar ist.
Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitsbeziehungen
Empfehlungen, Checklisten, Prüflisten und Kontaktinformationen für Arbeitnehmerschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie sind auf der Website der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse verfügbar.
Für Schulen auf Tertiärstufe ist der Fernunterricht für alle Studierenden obligatorisch. Der Unterricht in der obligatorischen und Sekundarschule sowie in der Berufsausbildung findet so normal wie möglich statt.
Schulbeginn 2020-2021
Allgemeine Informationen zum Schulbeginn 2020-2021.
Schutzkonzepte für die obligatorischen Schulen und die Allgemeine Sekundarstufe II.
Schutzkonzept für die Berufsausbildung.
Kriterien für COVID-19-Screening für Kinder und Jugendliche
Der Staatsrat erinnert daran, dass alle Walliser Unternehmen, wann immer möglich, auf Homeoffice zurückgreifen und die strikte Anwendung der Empfehlungen der Gesundheitsbehörden bezüglich der Hygiene- und der Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz sicherstellen müssen. Zu diesem Zweck stellt er Unternehmen ein Hilfsmittel für die Selbstkontrolle sowie Informationen zur Verfügung, mit dem Ziel, optimale Umsetzungspraktiken zu fördern. Das kantonale Arbeitsinspektorat wird in den kommenden Wochen eine Präventionskampagne sowie Stichproben in Unternehmen durchführen.
Häufig gestellte Fragen
Einen Überblick über die Schutzmassnahmen sowie ein umfassender FAQ-Katalog zum Thema Qauarantäne sind ebenfalls bei der Gesundheitsförderung Wallis verfügbar.
Ausführliche Informationen sowie eine Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit.
Die Verordnung und die Erläuterungen über die Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung des Coronavirus sind hier abrufbar.
Gemäss der vom Bund beschlossenen Eindämmungsstrategie muss jede Person, die Symptome von COVID-19 aufweist, so rasch wie möglich getestet werden. Alle Personen mit Symptomen, die denen von COVID-19 ähneln, werden aufgefordert, eine Selbsteinschätzung auf www.coronacheck.ch oder dem EchoSOS-Antrag vorzunehmen. Je nach Einschätzungsergebnis sollteIim Anschluss sollte entweder ein Testzentrum oder der Hausarzt aufgesucht werden. Die Personen, die positiv getestet werden sowie ihre Kontaktpersonen werden isoliert, um die Verbreitung des Virus zu verhindern.
Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, werden zu Hause für mindestens 10 Tage und 48 Stunden nach Abklingen der Symptome isoliert. Ihre Kontakte werden zu Hause für 10 Tage unter Quarantäne gestellt.
Es werden nur schwere Fälle ins Spital eingeliefert, wie vom Bundesamt für Gesundheit empfohlen. Die Versorgungskanäle sind sowohl in den Gesundheitseinrichtungen als auch in den Arztpraxen gut getrennt, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Die Personen, die von Angehörigen betreut werden, sind anfällig. Um ihre Angehörigen zu schützen, müssen die Betreuerinnen und Betreuer für die strikte Einhaltung der Weisungen des Bundesrates sorgen, ihren Kontakt zur Aussenwelt so weit wie möglich einschränken und Hilfe von anderen annehmen. Das Bundesamt für Gesundheit legt diese Empfehlungen im Einzelnen dar.
Das Bundesamt für Gesundheit hat eine Reihe von Empfehlungen für die Fachkreise herausgegeben. Dabei handelt es sich sowohl um allgemeine Empfehlungen als auch um Vorsichtsmaßnahmen für besonders gefährdete Personen, die im Mittelpunkt der Epidemie-Management-Strategie stehen. Nützliche Informationen betreffend Kurzarbeitsentschädigung und Coronavirus befinden sich aur der Seite der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit.
NEIN, Ihr Arbeitgeber kann von seinem Angestellten/Arbeitnehmer nur eine medizinische Untersuchung verlangen. Der konsultierte Arzt (im Prinzip der behandelnde Arzt) ist der einzige, der über die notwendigen medizinischen Untersuchungen entscheiden kann.
JA, Ihr Arbeitgeber kann ein ärztliches Zeugnis verlangen, wenn der Arbeitnehmer auf eigene Entscheidung nicht zur Arbeit kommt (nach 3 Tagen Abwesenheit).
NEIN, Ihr Arbeitgeber kann kein ärztliches Zeugnis verlangen, wenn der Arbeitnehmer zu Hause bleibt, um andere Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gemäss den Anweisungen seines Arbeitgebers zu schützen (Arbeitsunfähigkeit). Der Arbeitnehmer braucht seine Abwesenheit von der Arbeit nicht durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen.
NEIN, ein Arzt ist nicht gesetzlich verpflichtet, ein ärztliches Zeugnis auszustellen. Ein Patient, der seinen Arzt ordnungsgemäss konsultiert hat, kann jedoch im Falle eines Arbeitsunterbruchs ein ärztliches Zeugnis erwarten. Es ist Sache des konsultierten Arztes, so objektiv wie möglich zu beurteilen, ob der Gesundheitszustand seines Patienten mit der Wiederaufnahme seiner beruflichen Tätigkeit vereinbar ist oder nicht.
JA, ausnahmsweise kann ein Arzt, der seinen Patienten und seine Krankengeschichte kennt, in begrenzter Weise beurteilen, ob die angebliche Arbeitsunfähigkeit vorliegt, bevor er den Patienten untersucht. Die Dauer der Rückwirkung sollte einige Tage höchstens aber eine Woche nicht überschreiten.
Ein rückwirkendes ärztliches Zeugnis sollte in jedem Fall die folgenden Elemente enthalten:
1) Datum des Beginns der Arbeitsunfähigkeit,
2) Datum der Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses und
3) Datum der ersten Behandlung oder Konsultation.
Dienststelle für Gesundheitswesen
Kantonsarztamt
027 606 49 00
medecin-cantonal@admin.vs.ch
Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
KAE-Anfragen NUR per E-Mail an: diha-kae-alv@admin.vs.ch
HOTLINE Kurzarbeit – Coronavirus
027 606 73 48
09.00-11.00 und 14.00-16.00 - Montag bis Freitag
Kantonale Steuerverwaltung
Kantonale Hilfen für Selbständige und Geschäftsführer
Dienststelle für Kultur
Zusätzliche Informationen erhalten Sie per E-Mail an SC-COVID19@admin.vs.ch. Hotline : +41 27 606 45 69
Auskünfte über die Massnahmen und Veranstaltungen
Im Zweifelsfall können Informationen unter info.covid@ocvs.ch eingeholt werden.
Ratgeber von Gesundheitsförderung Wallis
Abgeschlossenheit und innerfamiliäre Gewalt
Opferhilfe: 027 946 85 32 oder www.vs.ch/de/web/sas/lavi-kontaktformular
Freiwilligenarbeit und Betreuung
Für Gesundheitsfachleute: adrien.duc@admin.vs.ch oder alain.meier@admin.vs.ch
Für Freiwillige mit einer anderen Ausbildung: www.suisseresponsable.ch
Für Personen, die eine Unterstützung brauchen: www.benevoles-vs.ch, 027 324 95 37, info@benevoles-vs.ch