Der Justizrat ist eine unabhängige Justizaufsichtsbehörde.

Er ist der Oberaufsicht des Grossen Rates unterstellt.

Der Justizrat ist das Aufsichtsorgan für:

        a. die kantonalen Gerichtsbehörden gemäss dem Gesetz über die Rechtspflege;

        b. die Staatsanwaltschaft.

Der Rat ist gegenüber der gesetzgebenden, der vollziehenden und der richterlichen Gewalt unabhängig.

 

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