Medienmitteilung

Krankenkassenprämien 2021 - Moderater Anstieg

22/09/2020 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Die durchschnittliche Prämie für Erwachsene steigt 2021 um 5.80 Franken im Monat (+1.6%) auf 362 Franken. Dieser Anstieg ist höher als der im Durchschnitt in der Schweiz verzeichnete Anstieg (+0.4%; +1.50 Franken). Die Prämie im Wallis liegt jedoch weiterhin 13 Franken unter der durchschnittlichen Prämie in der Schweiz. Um Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu unterstützen, schlägt der Staatsrat für das Jahr 2021 zusätzliche 12,8 Millionen Franken für individuelle Prämienverbilligungen vor.

Die durchschnittliche Prämie für Erwachsene im Wallis nähert sich jedes Jahr ein wenig mehr an die durchschnittliche Prämie für Erwachsene in der Schweiz an, liegt jedoch weiterhin 13 Franken pro Monat darunter. Im Jahr 2021 werden sechzehn Kantone eine niedrigere durchschnittliche Prämie für Erwachsene haben als das Wallis. Unter den französischsprachigen Kantonen hat das Wallis die niedrigste durchschnittliche Prämie nach dem Kanton Freiburg.

Die durchschnittliche Prämie im Wallis für junge Erwachsene im Alter zwischen 19 und 25 Jahren wird geringfügiger steigen (+1.80 Franken; +0.7%), nämlich auf 262 Franken monatlich. Diejenige der Kinder bis 18 Jahre wird 93 Franken betragen, was einem Anstieg von 1.20 Franken entspricht (+1.3%).

Die finanzielle Belastung für die Haushalte verringern
Um Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen dabei zu helfen, ihre Krankenkassenprämien zu bezahlen, schlägt der Staatsrat vor, für das Jahr 2021 zusätzlich 12,8 Millionen Franken an Subventionen für die Krankenversicherung bereitzustellen. Der Grosse Rat wird im Dezember über den Gesamtbetrag von 225,6 Millionen Franken entscheiden.

Ausserdem beurteilt der Staatsrat aktuell die Auswirkungen der Steuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF) auf die individuellen Prämienverbilligungen im Jahr 2020. Die Umsetzung der vom Grossen Rat im März verabschiedeten STAF war wegen eines Referendums, das letztlich nicht zustande kam, zurückgestellt worden. Der Staatsrat hat Anfang September das Inkrafttreten der STAF rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 beschlossen. Als Begleitmassnahme zur Reform sind unter anderem zusätzliche Mittel in Höhe von 9,4 Millionen Franken zur Verringerung der Krankenversicherungsprämien für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen vorgesehen. Diese Mittel werden für 2020 rückwirkend zugewiesen. Die betroffenen Personen werden vor Jahresende über die korrigierten Subventionsbeträge informiert.

Krankenkassenprämien vergleichen
Wer sich für den Krankenversicherer mit der tiefsten Prämie entscheidet, kann bis zu 120 Franken pro Monat sparen. Prämieneinsparungen sind auch möglich, wenn man sich für eine Wahlfranchise (maximal 2500 Franken pro Jahr) oder für ein anderes Versicherungsmodell (Hausarzt, telemedizinische Voruntersuchung usw.) entscheidet.

Das Gesundheitsdepartement erinnert daran, dass die von der Grundversicherung vergüteten Leistungen bei allen Krankenversicherungen dieselben sind. Versicherte, die ihre Grundversicherung wechseln wollen, können dies ohne Einschränkung oder Nachteil unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand tun, sofern sie ihre Prämien beglichen haben. Der Versicherer darf das Aufnahmegesuch nicht ablehnen, selbst wenn der Versicherte noch in medizinischer Behandlung ist. Die Kündigung oder der Änderungsantrag muss dem Krankenversicherer vor dem 30. November 2020 (Eingangsdatum des Schreibens) zugestellt werden. Es wird empfohlen, das Kündigungsschreiben spätestens Mitte November per Einschreiben zu verschicken.

Die Liste der Prämien pro Krankenversicherer sowie Musterbriefe zur Kündigung oder zum Wechsel der Krankenversicherung sind unter http://www.vs.ch/de/web/ssp/krankenversicherung verfügbar.