Medienmitteilung

Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden

24/02/2011 | Präsidium


(IVS).- Am 23. Februar 2011 hat der Staatsrat den Entwurf über die zweite Umsetzungsetappe der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden (NFA II-2) angenommen. Dieser äusserst ehrgeizige Entwurf folgt auf die erste Reformetappe, die vom Grossen Rat am 16. Juni 2010 angenommen wurde. Er konkretisiert die Vorschläge, die im Rahmen der Überprüfung der Aufgabenteilung und der Finanzströme zwischen dem Kanton und den Gemeinden in enger Zusammenarbeit mit den Gemeindevertretern gemacht wurden.

 

Im Juni 2010 hat der Grosse Rat die allgemeinen Grundsätze der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden angenommen. Er hat den Staatsrat mit der Unterbreitung der zweiten Projektetappe (NFA II-2) hinsichtlich einer Inkraftsetzung am 1. Januar 2012 betraut.

 

Nach enger und intensiver Zusammenarbeit der Departemente mit den Gemeinden konnte der Staatsrat sieben neue Gesetze, die umfangreiche Revision von zwei Gesetzen und die Teilrevision von 21 Gesetzen annehmen. Der Staatsrat hat die zahlreichen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens aufgeworfenen Fragen eingehend geprüft. Im Januar und Februar hat er diesem Thema denn auch zahlreiche ausserordentliche Sitzungen gewidmet. Mit den vorgeschlagenen Änderungen, die sämtliche Departemente betreffen, werden die Beziehungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden neu definiert. Die insgesamt 30 Gesetzesentwürfe werden vom Grossen Rat in der Maisession 2011 in erster Lesung geprüft werden.

 

Neue Aufgabenteilung

 

Alle 230 Aufgaben Kanton – Gemeinden wurden genau unter die Lupe genommen. Infolge dieser Prüfung wurden zahlreiche Anpassungen vorgenommen. So wurden die Aufgaben im Bildungsbereich zwischen dem Kanton (Pädagogik) und den Gemeinden (Logistik und Bürgernähe) aufgeteilt.

 

Daraus ergeben sich zwei neue Gesetze über das Lehrpersonal der obligatorischen Schulzeit und über die Besoldung des Lehrpersonals der obligatorischen Schulzeit, eine Teilrevision des Gesetzes über das öffentliche Unterrichtswesen und neue Regeln in Sachen Beteiligung der Standortgemeinden für die kantonalen Schulen der Sekundarstufe II und der tertiären Stufe.

 

 

 

 

Die neue Aufgabenteilung betrifft auch mehrere andere Bereiche wie beispielsweise die Hundesteuer oder die Wanderwege. Hierfür werden ausschliesslich die Gemeinden zuständig sein. Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) wiederum werden vollumfänglich in die Zuständigkeit des Kantons fallen.

 

Neuer Finanzausgleich

 

Die seit langem erwartete Neugestaltung des interkommunalen Finanzausgleichs ist einer der Hauptpfeiler des Projekts NFA II. Dieser eng mit der neuen Aufgabenteilung verknüpfte neue interkommunale Finanzausgleich stützt sich – wie auch der bundesstaatliche Finanzausgleich – auf zwei Instrumente: Mit dem Ressourcenausgleich soll das Ressourcengefälle zwischen den Gemeinden gemildert werden, mit dem Lastenausgleich sollen die übermässigen strukturellen Lasten gewisser Gemeinden teilweise kompensiert werden.

 

Diese beiden Instrumente werden durch einen Härteausgleich ergänzt, mit dem in erster Linie den ressourcenschwachen Gemeinden, deren Situation sich mit dem neuen System verschlechtern würde, geholfen wird. Zudem soll ein allfälliger Rückgang der Einnahmen aus dem Finanzausgleich bei einer Fusion kompensiert werden. Um den Gemeinden, die finanziell am schlechtesten dastehen, unter die Arme zu greifen, werden die Mittel für den Finanzausgleich auf einen jährlichen Betrag von über 40 Millionen Franken erhöht.

 

Im Übrigen wird der indirekte Finanzausgleich, der abgestufte Subventionen aufgrund der Finanzkraft vorsieht, in mehreren Gesetzesbestimmungen gestrichen.

 

Umfassende Revision mehrerer Gesetze

 

Die NFA II beinhaltet auch umfassende Gesetzesrevisionen, die – zusätzlich zu den Elementen im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Aufgabenteilung und des Finanzausgleichs zwischen dem Kanton und den Gemeinden – allgemeinere Bestimmungen betreffen. Unter diese Kategorie fallen namentlich die Revision des Gesetzes über die amtliche Vermessung und Geoinformation, das neue Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs, das neue Gesetz über die Langzeitpflege und das neue Gesetz über den Wald.

 

Ausgeglichene finanzielle Bilanz

 

Die NFA-Reform wurde so gestaltet, dass sie weder für den Kanton noch für die Gemeinden übermässige Zusatzbelastungen nach sich zieht. Die Lastenübertragungen wurden kompensiert, was zuweilen grundlegende Änderungen der Finanzströme bedingte. Dies beispielsweise im Bereich der Langzeitpflege und der Sozialsysteme, für die ein harmonisierter Satz vorgeschlagen wird. Ein identischer Satz wird auch für die meisten Aufgaben im Bildungs- und im Strassenbereich angewendet werden. Dadurch werden die Finanzbeziehungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden kohärenter.

 

 

 

 

 

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