Medienmitteilung

Rauchverbot in öffentlichen Räumen

21/06/2012 | Dienststelle für Gesundheitswesen


Weitere Sanktionen verhängt

 

(IVS).- Das seit dem 1. Juli 2009 geltende Rauchverbot in öffentlichen, geschlossenen Räumen wird mehrheitlich eingehalten. Bei 594 Kontrollen wurde lediglich bei wenigen Betrieben ein Verstoss gegen das Rauchverbot festgestellt. Dieser bestand hauptsächlich darin, dass das Personal in den Raucherräumen die Gäste bediente. Falls es sich um den ersten Verstoss handelte, wird eine Busse von 500 Franken auferlegt. Wurden sie jedoch schon einmal sanktioniert, beträgt die Busse 1'000 Franken.

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