Medienmitteilung

Umsetzung der Initiative "Franz Weber"

31/07/2012 | Departement füf Finanzen und Institutionen


Umsetzung der Initiative "Franz Weber" Lobbying des Kantons Wallis

(IVS).-  In Kürze wird der Bundesrat die Verordnung zur Initiative "Franz Weber" herausgeben. Seit Monaten tat der Kanton Wallis seine diesbezügliche Ansicht kund. Kurz vor dem Bundesentscheid betont der Staatsrat nochmals  seine Positionen und Forderungen. Diese wurden bereits mehrfach der von der Bundesverwaltung eingesetzten Arbeitsgruppe dargelegt. Zusammenfassung.

Neben der Beipflichtung zu den von der eidgenössischen Arbeitsgruppe gefassten formellen Postitionen lobbyierte der  Staatsrat im Interesse des Kantons. So hat er den Entscheidungsbehörden Positionen und Forderungen mitgeteilt, wie sie einerseits von der Regierungskonferenz der Gebirgskantone RKGK, aber auch von namhaften Persönlichkeiten in Politik und Wirtschaft in den Bergkantonen unterstützt werden. Sie können folgendermassen zusammengefasst werden:

1. Definition des Begriffs Zweitwohnungen und Bau von neuen Zweitwohnungen

Die Initianten vertreten die Meinung, dass der Bau von Zweitwohnungen zur privaten Feriennutzung nicht mehr gestattet werden soll. Dies will aber auch heissen, dass der Bau von Zweitwohnungen zur kommerziellen Nutzung gestattet ist.

2. Besitzstand bleibt garantiert

Die Gebirgskantone fordern die Besitzstandwahrung für die bestehenden Zweitwohnungen.

3. Inkrafttreten

Ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2013 wird klar erwünscht.

Der Entscheid des Bundesrates wird für anfangs August erwartet.

MM