Medienmitteilung

Neues Gesetz über die Handänderungssteuer (HG)

10/12/2012 | Dienststelle der Grundbuchämter und der Geomatik


(IVS).- Das neue Gesetz über die Handänderungssteuer vom 15. März 2012 tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft und ersetzt das Stempelgesetz aus dem Jahre 1953.

 

Der Gesetzgeber hat dabei die bewährten Grundsätze der Besteuerung von Handänderungs- und Pfandrechtsurkunden übernommen und ein modern strukturiertes Steuergesetz geschaffen, das den veränderten eidgenössischen und kantonalen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der gefestigten Recht-sprechung und Rechtsanwendung angemessen Rechnung trägt.

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