Medienmitteilung

Entscheid des BVGE zum Leistungsauftrag Clinique Valère

17/07/2013 | Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur


Leistungsauftrag der Clinique de Valère

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 2013


IVS.- Am 14. Dezember 2011 hat der Staatsrat entschieden, den Leistungsauftrag der  Clinique de Valère in dem Umfang beizubehalten, dass diese Einrichtung keinen Leistungsauftrag für die Intensivpflege hat und somit die stationäre invasive Kardiologie und komplexe Fälle der Chirurgie und der Gynäkologie vom Leistungsauftrag ausgeschlossen werden. Die Clinique de Valère und zwei Ärzte haben beim Bundesverwaltungsgericht (BVGE) gegen diesen Entscheid Beschwerde eingereicht. Das Gericht hat nun die Beschwerde der Clinique de Valère aus Verfahrensgründen gutgeheissen, äussert sich jedoch nicht über zum Sachverhalt. Die Beschwerde der Ärzte wurde als unzulässig beurteilt.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGE) stützt sein Urteil auf zwei Prinzipien: Das Recht, angehört zu werden, und die Anwendung der neuen Planungskriterien, die vom Bundesrat erlassen wurden. Der Staatsrat hat die Ansicht vertreten, dass der Bericht zu seinem Entscheid aufgrund der Daten von anderen, mit der Clinique de Valère konkurrierenden Einrichtungen, nicht öffentlich gemacht werden dürfen. Die Walliser Regierung  ging auch davon aus, dass die neuen Planungskriterien gemäss den Übergangsbestimmungen des KVG erst ab 2015 gültig sind.

Das Bundesverwaltungsgericht äussert sich nicht über den Umfang des Leistungsauftrags der Clinique de Valère

Die Clinique de Valère vertrat die Meinung, dass der Leistungsauftrag für die Innere Medizin, den sie seit 1996 innehat, auch die stationäre invasive Kardiologie beinhaltet. Der Staatsrat teilte diese Meinung nicht, da die Spitalplanung seit 1993 eine Zentralisierung dieser Disziplin im Spital Sitten für den gesamten Kanton aus Gründen der Sicherheit, der Qualität und der Wirtschaftlichkeit vorsieht. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich  zu diesem Punkt nicht geäussert.

Neue Spitalplanung ist in Arbeit

Das BVGE hat den Entscheid des Staatsrates ausser Kraft gesetzt und an diesen zurückgeschickt. Dies hat  nun eine Überarbeitung der Planung auf der Grundlage der neuen Kriterien, die vom Bundesrat erlassen wurden, zur Folge. Die Arbeiten diesbezüglich sind bereits im Gang. In einem ersten Schritt wurde der Bericht über die Bedarfsanalyse verfasst und am 25. Juni 2013 in die Vernehmlassung geschickt.

Der Kanton hat das Urteil des BVGE am 17. Juli 2013 erhalten. Dessen Konsequenzen und Auswirkungen müssen jetzt im Detail analysiert werden.

MM