Medienmitteilung

Agrarpolitik 14-17

28/06/2013 | Dienststelle für Landwirtschaft


Der Staatsrat verlangt die tatsächlichen Begebenheiten des Kantons Wallis  anzuerkennen  

(IVS).- In seiner Stellungnahme zu den Ausführungssverordnungen der Landwirtschaftspolitik 2014-2017 verlangt der Staatsrat vom Bundesrat, auf die Eigenarten der Walliser Landwirtschaft besser einzugehen. Die Charakteristiken des Wein- und des Obstbaus müssen dementsprechend viel stärker berücksichtigt werden.  Gleichzeitig müssen die neu vorgeschlagenen Massnahmen den Unterhalt auf dem gesamten Gebiet, und hier besonders dem Berggebiet, garantieren. Folglich sind den Kantonen grössere Kompetenzen zu übertragen, damit entsprechende Massnahmen umgesetzt werden können.

In einer mehr als 80 Seiten umfassenden Stellungnahme hat sich der Staatsrat ausführlich zu den Ausführungssverordnungen zur Landwirtschaftspolitik 14-17 geäussert.  Die wesentlichsten Forderungen sind nachfolgend aufgeführt:

 

  • Unterhalt des Gebiets in der Bergzone: Der Staatsrat macht auf die immer grösseren Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Sicherstellung des allgemeinen Landschaftsunterhalts aufgrund der Arbeitserschwernis im Berggebiet aufmerksam. Mit den neu vorgesehen Massnahmen könnte diese Ausgangslage noch schwieriger werden.   Demzufolge verlangt der Staatsrat die Beibehaltung eines angepassten Mindesttierbesatzes. Zudem muss den Kantonen die Möglichkeit gegeben werden, den ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich zu bestimmen;

 

  • Investitionskredite auf das Pflanzenkapital im Wein- und Obstbau: Die vorgeschlagenen Kriterien widersprechen komplett den Walliser Strukturen und sind zwingend anzupassen;

 

  • Unterstützung für Spezialkulturen: Spezialkulturen werden nicht gleichermassen wie andere Landwirtschaftsproduktionen unterstützt und es müssen gezielt verschiedene Massnahmen eingeführt werden. Zudem muss der Name "Petite Arvine" als traditionelle Bezeichnung auf der Bezeichnungsliste aufgenommen werden, wie dies vom Bundesparlament verlangt wurde;

 

  • Beitrag für Landschaftsqualität: Die unzähligen vorgeschlagenen Einschränkungen behindern die Umsetzung der Projekte und widersprechen dem Wunsch des Bundesparlaments. Sie müssen deshalb aufgehoben werden. Der Kanton Wallis hat konkrete und konstruktive Vorschläge in diese Richtung eingebracht und verlangt vom Bund deren eingehende Prüfung.

 

Die ausführliche Stellungnahme findet man unter der Internetseite www.vs.ch/agriculture

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