Medienmitteilung

Festsetzung des Taxpunktwerts für Physiotherapeuten

13/06/2013 | Dienststelle für Gesundheitswesen


(IVS).- Der Staatsrat gewährt den selbstständig ausübenden Physio-therapeuten eine Erhöhung der Besoldung ihrer Arbeit. Der kantonale Taxpunktwert der Physiotherapeuten war seit 12 Jahren unverändert und stieg am 1. Juni 2013 von 0.88 auf 0.95 Franken  Durch diese Erhöhung kann die Besoldung der Physiotherapeuten der steigenden Teuerung angepasst werden. Die Verhandlungen auf schweizerischer Ebene zwischen den Krankenversicherungen und dem Schweizer Physiotherapie Verband Physioswiss sind seit zwei Jahren blockiert.

Seit dem 30. Juni 2011 können die Physiotherapeuten nicht mehr auf eine nationale Tarifvereinbarung für die Bezahlung ihrer Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zurückgreifen. Die Tarifpartner (hier die Krankenversicherer und Physioswiss) konnten sich trotz langwieriger Verhandlungen seit 2006 nicht einigen. Deshalb wurden die Kantone beauftragt, kantonale Tarife zu bestimmen.

Nach der Vernehmlassung hat der Walliser Staatsrat entschieden, die Besoldung der Physiotherapeuten auf 0.95 Franken festzulegen, d.h. eine Erhöhung von sieben Rappen im Vergleich zum seit 2001 geltenden Tarif. Die gewährte Erhöhung stützt sich auf die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) wie auch auf die Entwicklung von anderen wirtschaftlichen Faktoren (Miete, Immobilien- und Lohnbelastungen).

Der neue Taxpunktwert der Physiotherapie ist bereits am 1. Juni 2013 in Kraft getreten.

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