Medienmitteilung

Walliser Steuerwesen - Klarstellung von Maurice Tornay

27/12/2013 | Departement füf Finanzen und Institutionen


(IVS).- Ein Steuerkonflikt rund um einen Walliser Steuerpflichtigen haben sich zu einer politischen Affäre entwickelt. Dabei werden verschiedene Aspekte angesprochen: Solche die einerseits den administrativen Ablauf und eventuell die Justiz betreffen und andererseits solche, welche in die Zeit meiner beruflichen Tätigkeit vor meiner Wahl in die Walliser Regierung fallen. Manch einer stellt sich Fragen zu meiner Informationspolitik bzw. zu meiner eventuellen Beteiligung in dieser Angelegenheit. Falsche Aussagen, Halbwahrheiten und Gerüchte zwingen mich zu einer Stellungnahme. Dies im Wissen um das Steuer-, Berufs- und Amtsgeheimnis, die in dieser Angelegenheit eine uneingeschränkte Kommunikation schlichtweg nicht erlauben. 

 

Die Problematik der Information

 

Durch das Amts- und Berufsgeheimnis habe ich grosse Zweifel über die Art und Weise wie die Information korrekt weiter gegeben werden kann. Der Handlungsspielraum ist extrem klein. In der Tat ist es so, dass die Regierung und Verwaltung an das Steuergeheimnis gebunden sind. Hinzu kommt das Berufsgeheimnis, das eine Revisionsstelle zum Schweigen bezüglich der Kundendossiers verpflichtet.

 

Um meinen Standpunkt darzulegen, bleibt mir praktisch nur die Form der Medienmitteilung:

                  

Als Mitglied einer Revisionsfirma

 

In der Zeit meiner beruflichen Tätigkeit war ich nie Mittäter oder Anstifter irgendeines Steuerbetrugs. Bei dieser Gelegenheit lege ich das Schreiben bei, welches mir von der Eidg. Steuerverwaltung zugestellt wurde. Folgender Wortlaut geht aus dem Schreiben hervor « qu’aucune procédure pénale fiscale n’est ouverte à votre encontre, à quel titre que ce soit De ce fait, à ce jour, nous confirmons que vous n’êtes inculpé dans aucune enquête pénale fiscale diligentée par l’Administration fédérale des contributions. »

 

Als Staatsrat des Kantons Wallis

 

In der Affäre, die zurzeit die öffentliche Meinung beschäftigt, bestätige ich, dass die aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit erhaltenen Informationen sowie jene die ich von der kantonalen Steuerverwaltung (KSV) erhielt, keinen Einfluss auf das Fortschreiten der Abläufe, auf die Festsetzung des hinterzogenen Steuerbetrags, die Bussen, auf Zwangsmassnahmen usw. haben. 

 

Die KSV bestätigte mir gegenüber, dass das erwähnte Dossier in strikter Einhaltung der Vorschriften in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung behandelt wird. Was mich betrifft, kann ich versichern, dass ich mich zu keinem Zeitpunkt in den Ablauf eingemischt habe. Ich kann versichern, dass die Abläufe funktionieren und die gesetzlichen Bestimmungen für alle gleich zur Anwendung kommen.

 

Zusammenfassend kann ich sagen, dass die Institutionen funktionieren und Ihre Aufgaben wahrnehmen. Im Wallis werden alle Steuerpflichtigen gleich behandelt. In dieser Angelegenheit bin ich weder als Mitglied einer Revisionsstelle noch als Staatsrat in irgendeiner Form involviert und ich kann versichern, dass ich mich weiterhin mit aller Sorgfalt für das Wohl unseres Kantons einsetzen werde.

 Maurice Tornay, Staatsrat

MM

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