Medienmitteilung

Vereinbarung zur Zusammenarbeit von Rehabilitationseinrichtungen

28/11/2013 | Dienststelle für Gesundheitswesen


(IVS).- Auf Initiative des zuständigen Departements für Gesundheit (DGSK) und der Dienststelle für Gesundheitswesen wurde eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Wallis und sechs Rehabilitations-Einrichtungen unterzeichnet. Diese Vereinbarung ermöglicht eine Qualitätsverbesserung in der Betreuung im Bereich der Rehabilitation und eine Stärkung des Angebots im Wallis. Gemäss dieser Vereinbarung sollen die Patienten künftig je nach Spezialisierung und Kompetenzen der einzelnen Einrichtungen untergebracht werden. Zugleich wird eine bessere Mengenverwaltung ermöglicht und die  Vereinbarung erfüllt die Ziele der Spitalplanung, die vom Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) festgelegt wurden.

Die Vereinbarung für eine koordinierte Zusammenarbeit haben das DGSK, das Walliser Pneumologiezentrum von Spital Wallis (GNW), das Rehazentrum Leukerbad (RZL), die Clinique romande de réadaptation (CRR/Suva) sowie die Berner, Luzerner und Genfer Kliniken in Montana unterzeichnet. Die Zusammenarbeit betrifft die Hauptbereiche der Rehabilitation, namentlich die muskoloskelettale, neurologische, kardiovaskuläre, pulmonale, psychosomatische sowie die internistische und onkologische Rehabilitation. Sie betrifft nicht die Betreuung im Bereich Geriatrie, die weiterhin vom Spitalzentrum Oberwallis (SZO) und dem Spitalzentrum für das französischsprachige Wallis (CHVR) sichergestellt wird.

Die zwischen dem DGSK und den sechs Rehabilitations-Einrichtungen unterschriebene Vereinbarung hat zum Ziel, die Betreuungsqualität für die Patienten zu verstärken, indem die Patienten je nach Spezialisierung der Bereiche und Verfügbarkeit von Plätzen untergebracht werden. Bei der Wahl des Betreuungsortes werden die Art der Krankheit, der Wille des Patienten und allenfalls  entsprechende Anfragen des behandelnden Arztes berücksichtigt.

Indem eine allgemeine Mengenverwaltung auf Kantonsebene befürwortet wird, erfüllt die Vereinbarung die Prinzipien Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen, die im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgelegt sind. Ziel ist es, den Bedarf in der Rehabilitation zu decken, die Betreuungsqualität sicherzustellen und zugleich einen unbegrenzten Kostenanstieg zu verhindern. Die Vereinbarung soll auch die Position der Rehabilitations-Einrichtungen im Vergleich mit ausserkantonalen Institutionen stärken.

Zusätzlich verpflichten sich die sechs Rehabilitations-Einrichtungen, Möglichkeiten zur Konzentration von Spezialisierungen zu entwickeln, insbesondere im Hinblick auf die Spitalplanung 2015.

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