Medienmitteilung

Auflösung des Dienstverhältnisses von Jean-Marie Bornet - Erläuterungen des Staatsrates

22/04/2017 | Präsidium

(IVS).- Infolge der Informationen, die Jean-Marie Bornet in den Medien herausgegeben hat, kann der Staatsrat seinen Entscheid, das Dienstverhältnis aufgelöst zu haben, bestätigen. Jean-Marie Bornet hat sich in eine Lage gebracht, die es ihm verunmöglicht, seine Funktion als Stabsmitglied, Chef Information und Prävention und Pressesprecher der Kantonspolizei wahrzunehmen. Einige Äusserungen seinerseits sind mit seinem beruflichen Auftrag unvereinbar und würden zu unbestreitbaren Beeinträchtigungen bei der weiteren Ausübung seines Amtes führen. Für die Regierung ist das Vertrauensverhältnis zerstört.

Der Staatsratsentscheid, das Dienstverhältnis mit Jean-Marie Bornet aufzulösen, beruht auf verschiedenen öffentlichen Äusserungen, die mit seiner Funktion als Stabsmitglied, Oberleutnant, Chef Information und Prävention und Pressesprecher der Kantonspolizei unvereinbar sind. Diese Funktion bedingt unter anderem ein vorbildliches Verhalten gegenüber allen Mitgliedern des Polizeikorps. 

Gemäss Bundesgericht findet die ausserdienstliche politische Tätigkeit ihre Grenze demnach dort, wo das Verhalten des Beamten seine Amtsführung beeinträchtigt.

Im Rahmen privater Gerichtsverfahren gegen ihn hat er durch seine Äusserungen die Walliser Justiz in Misskredit gebracht. Er hat zudem die Öffentlichkeit dazu verleitet, diese Gewalt in Kommentaren auf den sozialen Netzwerken zu diskreditieren. Dieses Verhalten ist dem Statut eines vereidigten Polizisten, Oberleutnant und Chef Information und Prävention unwürdig und verletzt die Treue-, Würde- und Verschwiegenheitspflicht eines Mitarbeiters des öffentlichen Dienstes.

Die Weiterführung des Dienstverhältnisses mit Jean-Marie Bornet würde die unverzichtbare Zusammenarbeit und das uneingeschränkte Vertrauen zwischen der Justiz und der Polizei stark beeinträchtigen. Die Staatsanwaltschaft und das Kantonsgericht haben diesbezüglich ihr Unverständnis und ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht. Die Justiz greift regelmässig auf die Dienste der Kantonspolizei zurück. Der Chef Information und Prävention ist in dieser Hinsicht ein wichtiger Ansprechpartner. Besonders in den Bereichen der Justiz und der öffentlichen Sicherheit überwiegt das staatliche Interesse, das in diesem Fall massgeblich das Aufrechterhalten des Arbeitsverhältnisses verunmöglicht.

Jean-Marie Bornet hat zudem die Gesetzesreform des Verkehrssicherheitspakets  « Via sicura » frontal angegriffen. Als Präventionsverantwortlicher ist er direkt für die Anwendung ebendieser Reform zuständig. Seine Äusserungen verunmöglichen es ihm, zukünftig diese im beruflichen Umfeld mit der nötigen und vom Bürger und seinen untergeordneten Berufskollegen erwarteten Ernsthaftigkeit, Konsequenz und Glaubwürdigkeit weiter zu verteidigen.

Unter Berücksichtigung dieser Elemente hat sich Jean-Marie Bornet in eine Lage gebracht die es ihm verunmöglicht, seine Funktion und Aufträge wahrzunehmen. Das Vertrauensverhältnis ist zerstört. Jean-Marie Bornet wurde daher von seiner Arbeit bis zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses, die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist am 31. Juli 2017 wirksam wird, freigestellt.

Die Regierung bedauert diese Situation, zumal sie Jean-Marie Bornet zu Beginn des Wahlkampfs auf die besonderen Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner Funktion als Chef Information und Prävention, Oberleutnant und Stabsmitglied der Kantonspolizei aufmerksam gemacht hat.