Medienmitteilung Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport

Abstimmung über die neue Kantonsverfassung - Die Walliser Bevölkerung entscheidet am 3. März 2024

Der Staatsrat hat entschieden, die kantonale Abstimmung über den vom Verfassungsrat ausgearbeiteten Verfassungsentwurf auf den Sonntag, 3. März 2024, festzulegen. Dabei hat er bekannt gegeben, keine Empfehlung zur Vorlage zu formulieren und damit als Behörde zur neuen Verfassung auch nicht Stellung zu beziehen.

An der kantonalen Abstimmung vom 4. März 2018 nahm die Walliser Bevölkerung die Volksinitiative für eine Totalrevision der Kantonsverfassung an und traf den Beschluss, die Arbeiten einem Verfassungsrat anzuvertrauen. Das am 25. November 2018 gewählte Gremium übernahm den Auftrag, dem Staatsrat innerhalb einer Frist von vier Jahren (in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie um sechs Monate verlängert) ab der konstituierenden Sitzung vom 17. Dezember 2018 einen Entwurf der neuen Kantonsverfassung zu unterbreiten.

Am vergangenen 17. Mai übergab das Präsidialkollegium des Verfassungsrates dem Staatsrat offiziell und fristgerecht seinen Entwurf der neuen Kantonsverfassung. Damit ist es nun Aufgabe des Staatsrates, die Abstimmung über die Verfassung vorzubereiten, die am Sonntag, 3. März 2024, stattfinden soll. Die Walliser Bürgerinnen und Bürger haben dann die Gelegenheit, sich zu der vom Verfassungsrat vorgeschlagenen neuen Verfassung und ihrer Variante zu äussern. Gemäss Artikel 106 der aktuell geltenden Kantonsverfassung entscheidet die absolute Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger (wobei auch die leer eingelegten und ungültigen Stimmzettel mitgezählt werden) über die Annahme oder Ablehnung der neuen Verfassung.

Der Staatsrat verzichtet darauf, eine Abstimmungsempfehlung abzugeben. Nachdem das Walliser Stimmvolk dem Verfassungsrat den Auftrag erteilt hat, eine neue Verfassung auszuarbeiten, hat dieser seine Arbeit völlig unabhängig ausgeführt. So wie sich der Staatsrat nie in die Debatten des Verfassungsrates eingebracht hat, steht es ihm nun auch nicht zu, sich zu einem Projekt zu äussern, das nicht aus seiner Feder stammt. Zum Entwurf der neuen Verfassung wird der Staatsrat als Behörde folglich auch nicht Stellung beziehen.

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