Medienmitteilung

Sirenentest am Mittwoch, 1. Februar 2017

30/01/2017 | Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär

Sirenen können Leben retten. Vorausgesetzt, sie funktionieren richtig und die Bevölkerung weiss, was zu tun ist. Am Mittwoch, 1. Februar 2017 findet deshalb in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei werden die Sirenen des AlIgemeinen Alarms und des Wasseralarms getestet. Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Die Schweiz verfügt über ein dichtes Netz von Sirenen, mit denen die Alarmierung der Bevölkerung sichergestellt ist. Der Kanton Wallis wird insgesamt mit 312 Sirenenanlagen abgedeckt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden.

Am 1. Februar 2017 wird deshalb in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet. Um 13.30 Uhr wird der AlIgemeine Alarm ausgelöst: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton, der eine Minute dauert. Wenn nötig, kann der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15 Uhr wird in den gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen der Wasseralarm getestet. Dieser besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen. Wenn der AlIgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Weitere ausführliche Informationen sind auf der Applikation ALERTSWISS unter folgendem Link jederzeit aufrufbar: https://alertswiss.ch.

Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. Mit Merkblättern wird die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten bereits vorgängig über den Wasseralarm allgemein und besonders über die vor Ort gegebenen Fluchtmöglichkeiten informiert.