Medienmitteilung

Neue Wölfin in der Augstbordregion identifiziert

25/01/2017 | Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat in der Augstbordregion, gestützt auf DNA-Analysen, einen neuen bisher nicht bekannten weiblichen Wolf nachgewiesen. Die Wölfin wurde mit F24 bezeichnet. Zudem konnten zwei bereits bekannte Jungtiere formell identifiziert werden. Gestützt auf den mit Zustimmung des BAFU getroffenen Regulationsentscheid vom 20. Dezember 2016 des Kantons Wallis, wird die DJFW versuchen, einen weiteren Wolf aus dem Augstbordrudel zu erlegen.

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere hat mittels DNA-Analysen einen weiteren weiblichen Jungwolf in der Augstbordregion nachgewiesen. Die Probe wurde von einem Wildhüter am 5. Dezember 2016 im Rahmen des ordentlichen Monitorings im Raume Moosalp entdeckt und zur Untersuchung an den zuständigen Verein für Raubtierökologie und Wildtiermanagement KORA weitergeleitet. Das nun beim Kanton eingegangene Resultat zeigt, dass es sich um einen bisher nicht bekannten weiblichen Wolf F24 handelt. Die Untersuchung zeigt weiter, dass es keinen Grund gibt, die Wölfe M59 und F14 als Elterntiere dieser Wölfin auszuschliessen.

Anhand weiterer, früherer Proben konnten zudem zwei bereits bekannte Jungtiere formell identifiziert werden. Insgesamt wurden im Augstbordrudel bisher gestützt auf die genetischen Untersuchungen der von den Wildhütern eingeschickten Proben die Jungtiere M72, F22, F23 und F24 nachgewiesen. Die DNA-Analysen bestätigen somit offiziell die Anwesenheit sämtlicher bis anhin beobachteten und bekannten Jungtiere in der Region. Die formelle Identifizierung des am 22. Dezember 2016 erlegten Wolfes steht noch aus.

Gestützt auf den mit Zustimmung des BAFU getroffenen Regulationsentscheid vom 20. Dezember 2016 des Kantons Wallis wird die DJFW im Rahmen der von der Bundesgesetzgebung vorgesehenen Regulation versuchen, einen weiteren Wolf aus dem Augstbordrudel zu erlegen. Der Regulationsentscheid sieht nämlich gemäss Gesetz die Anpassung der Abschusszahl durch den Kanton vor, sollten im Rahmen des Monitorings weitere Jungtiere festgestellt werden. Die Abschussquote bezieht sich auf die Fortpflanzung des Wolfsrudels: sie beträgt eine Anzahl Wölfe von maximal der Hälfte der Welpen des betreffenden Jahres des Regulationsentscheids, unter Schonung der Elterntiere. Die Regulation eines Wolfsrudels muss bis spätestens Ende März erfolgen. Das BAFU wurde vom Kanton gemäss Regulationsentscheid entsprechend informiert und stimmt dem Vorgehen des Kantons zu.