Medienmitteilung

HPV-Impfung fortan auch den Jungen empfohlen

01/09/2016 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Ab dem Schuljahr 2016/2017 können sich die Jungen der 9. HarmoS (9H – 1. OS) im Rahmen der Schulgesundheit gegen humane Papillomaviren (HPV) impfen lassen. Diese Impfung wurde 2007 für die Mädchen eingeführt. Nun wird auch den Jungen und jungen Männern empfohlen, sich mit dieser Impfung vor Genitalwarzen und bestimmten Krebserkrankungen zu schützen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erinnert daran, dass die HPV-Impfung einen sicheren und effizienten Schutz vor denjenigen Typen von humanen Papillomaviren bietet, die für über 70 % der Gebärmutterhalskrebs- und 80 % der Analkrebserkrankungen sowie für 90 % der Genitalwarzen (Feigwarzen) verantwortlich sind. In der Schweiz wird die HPV-Impfung den Mädchen seit 2007 als Basisimpfung empfohlen. Einige HPV-bedingte Krebsarten (Anus, Penis, Hals) sowie Genitalwarzen betreffen auch die Männer. Um sie davor zu schützen, empfiehlt das BAG fortan auch eine Impfung der jungen Männer zwischen 11 und 26 Jahren.

Impfung im Rahmen der Schulgesundheit

Im Wallis können sich die Mädchen seit 2007 im Rahmen der Schulgesundheit gegen HPV impfen lassen. Ihre Durchimpfungsrate beträgt fast 80 %. Ab dem Schuljahr 2016/2017 können sich nun auch die Jungen der 9H gegen humane Papillomaviren impfen lassen. Die betroffenen Eltern werden von der Schule eine entsprechende Information erhalten.

Wie die Mädchen sollten auch die Jungen vorzugsweise im Alter von 11 bis 14 Jahren, vor Beginn der sexuellen Aktivität, geimpft werden. Für einen optimalen Schutz sind zwei Injektionen im Abstand von sechs Monaten notwendig. Die Kosten dieser Impfung werden von den Krankenkassen im Rahmen des kantonalen Impfprogramms übernommen.

Jungen und junge Männer von 11 bis 26 Jahren, die nicht unter das schulische Impfprogramm fallen, die sich aber impfen lassen möchten, können sich an ihren Hausarzt bzw. ihre Hausärztin oder an das Zentralinstitut der Spitäler (ZIS, Tel. 027 603 47 80) wenden. Ab dem Alter von 15 Jahren sind drei Injektionen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten notwendig. Die Kosten dieser Nachholimpfung bzw. ergänzenden Impfung werden ebenfalls vollumfänglich von den Krankenkassen übernommen (ohne Franchise).

Ausführliche Informationen finden Sie unter www.schulgesundheit-ws.ch, www.sichimpfen.ch und www.infovac.ch.